Arbeitskämpfe im Wandel: Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit im Streikrecht?

Im Ausstand: Streikhinweis gen dem Hamburger Hauptbahnhof während des Warnstreiks Mitte November Bild: dpa

Mit ihren Urteilen nach sich ziehen Arbeitsrichter Streiks erleichtert. Auf dasjenige neue Maß an Aggression in Konflikten wie zwischen jener Bahn und jener Lokführergewerkschaft GDL sind die Gerichte doch nicht vorbereitet. Ein Gastbeitrag.

Das Bild jener Arbeitskämpfe in Deutschland hat sich geändert. Früher fanden Arbeitsniederlegungen vor allem in jener Industrie und im öffentlichen Dienst statt; in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich jener Schwerpunkt zur Infrastruktur verschoben, und zwar vor allem gen die Schiene. Das lässt sich durchaus exemplifizieren.

Ökonomische Faktoren

Mit dem Entfallen jener Beamtenstellung seit dieser Zeit den 1990er-Jahren wurden Lokführer und Fluglotsen zu „gewöhnlichen“ Arbeitnehmern und erhielten ein Streikrecht. Aber noch schwerer wiegt, dass man in jener Infrastruktur nicht gen die klassischen Selbstregulierungsmechanismen des Arbeitskampfs vertrauen kann. Dies sind erstens die Gefährdung des eigenen Arbeitsplatzes und zweitens jener Lohnverzicht während jener Arbeitsniederlegung.

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