Er kämpft gegen Rechtsradikalismus und gerät selbst ins Visier: Das Urteil gegen den Gewerkschafter Danial Bamdadi zeigt, wie ein Gericht Verfassungsschutz-Logik übernimmt und was ein Radikalenerlass gegen „Extremisten aller Art“ bedeutet
Danial Bamdadi selbst habe gar keine linksextremistische Demo-Rede gehalten, räumte sogar der Verfassungsschutz ein, er habe aber einer Antifa-Vorrednerin nicht ausdrücklich widersprochen
Foto [M]: IG Metall
In Stuttgart zeigt sich dieser Tage, wie eng der Korridor ist, den der Staat für Protest gegen den erstarkten Rechtsradikalismus offenlässt. Das Verwaltungsgericht hat dort die Klage von Danial Bamdadi auf Einbürgerung abgewiesen und so eine Entscheidung der Ausländerbehörde bestätigt.
Der offizielle Grund: Bamdadi gilt den Behörden und nun auch dem Gericht als linksextrem oder zumindest als jemand, der Linksextremismus unterstützt. Der aktive Gewerkschafter wurde im Iran geboren, floh als Jugendlicher vor dem Mullah-Regime und engagiert sich seit Jahren gegen rechts, für Solidarität und Gleichheit.
Erinnerungen an den NSU-Komplex
Wer meint, gegen AfD und Co. werde es der Staat schon richten, wer glaubt, ein neuer Radikalenerlass gegen „Extremisten aller Art“ sei eine gute Idee, wer die „wehrhafte Demokratie“ beschwört, sollte sich mit dem Fall Bamdadi befassen. Denn er macht deutlich, dass die wehrhafte Demokratie kein Konzept eines staatlichen Antifaschismus ist, sondern eines Anti-Extremismus, der vorgibt, die Demokratie zu schützen, sie aber de facto untergräbt.
Hier entschieden zwar zunächst eine Ausländerbehörde, dann ein Verwaltungsgericht über das Schicksal des 28-Jährigen. Doch wesentlich waren in beiden Fällen die Einschätzungen des Verfassungsschutzes. Sowohl die Ablehnung der Ausländerbehörde als auch die Pressemitteilung des Gerichts enthalten jene Prosa, die kennt, wer einmal einen Verfassungsschutzbericht gelesen hat.
Bamdadi habe sich nicht glaubhaft von linksextremen Bestrebungen abgegrenzt. So begründet das Gericht seine Ablehnung der Klage auf Einbürgerung mit der vagen Formulierung, Bamdadi habe Linksextremismus „unterstützt“. Eine Indizienkette aus Verfassungsschutz-Deutungen und intransparenten Quellen; eine Hermeneutik des Verdachts statt handfester Belege.
Das Verwaltungsgericht folgt der Verfassungsschutz-Logik der Kontaktschuld
Skandalös ist nicht, dass in solchen Verfahren Sicherheitsbehörden beteiligt werden; das ist gängige Praxis. Fragwürdig ist, wenn die Quellen nicht offengelegt werden und es kaum Möglichkeiten gibt, sie zu hinterfragen. Der Verfassungsschutz arbeitet als Inlandsgeheimdienst auch mit verdeckten Mitteln, die daraus gezogenen „Erkenntnisse“ können nicht überprüft werden. Dass unter anderem bei der Beschaffung von Informationen durch die Behörde einiges im Argen liegt, zeigt die lange Geschichte personeller und ideologischer Verflechtungen mit früheren Nazis und heutigen Rechtsradikalen ebenso wie die bis heute nicht aufgeklärte Skandalkette im NSU-Komplex.
Schlimmer noch ist der Eindruck aus Einbürgerungs- wie Gerichtsverfahren, dass Verfassungsschutz-Einschätzungen im Fall Bamdadi weitgehend übernommen wurden. Der Verfassungsschutz war bei der Anhörung gar nicht anwesend; der Vorsitzende Richter lud ihn nicht einmal zu einer öffentlichen Sitzung, um seine Einschätzungen zu erläutern und überprüfen zu lassen – obwohl Danial Bamdadi im Laufe des Prozesses eindeutige Fehler offenlegen konnte.
Schon früher hat der Verfassungsschutz Gewerkschafter ins Visier genommen
Stattdessen folgt das Gericht der verfassungsschutztypischen Logik der Kontaktschuld. Bereits während der Anhörung wurde Bamdadi etwa zur Last gelegt, auf einer Kundgebung gegen rechts gesprochen zu haben, bei der auch eine Vertreterin des örtlichen „Offenen Antifa-Treffens“ geredet hatte. Diese sagte im Kern, man müsse sich Rechtsradikalen entschlossen entgegenstellen, etwa durch Blockaden, also Formen zivilen Ungehorsams. Bamdadis eigene Rede sei zwar nicht linksextremistisch gewesen, er habe der Antifa-Vertreterin aber nicht ausdrücklich widersprochen. Das Gericht wirft Bamdadi sogar vor, durch seinen Kontakt mit angeblich „extremistischen“ Gruppen diesen einen Anschein von Legitimität zu verschaffen.
Wer neben den „Falschen“ steht, gilt selbst als Verstärker. Der staatlich akzeptierte Antifaschismus gerät in dieser Logik ständig unter Verdacht. Entscheidend ist nicht, wofür man steht, sondern wovon man sich distanziert.
Dass Linke wie Bamdadi für Gleichheit streiten, Rechte für Ungleichheit; dass selbst radikalere Linke letztlich darauf abzielen, die strukturellen Voraussetzungen so zu verändern, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht nur formal-rechtlich, sondern auch sozial eingelöst wird; dass selbst die Beseitigung des Kapitalismus grundgesetzkonform ist – all das war dem staatlichen Blick schon in der Vergangenheit egal: etwa in den 1970ern, als der Verfassungsschutz ein Telefonverzeichnis sämtlicher DGB-Mitarbeiter anlegte, oder in den 1980ern, als er laut Datenschützern Namen von rund 1.700 Gewerkschaftern sammelte, die angeblich der DKP nahestanden. Gewerkschaftliche Organisationsmacht erscheint so nicht als demokratische Ressource, sondern als potenzielles extremistisches Problem.
Vom Rapper Disarstar über Linken- und SPD-Politiker bis zum IG-Metall-Vorstand: Die Solidarität mit Danial Bamdadi ist groß
Eine positive Seite hat der Skandal aber: Gewerkschafter, Antifaschisten und Linke lassen sich nicht auseinanderdividieren. Binnen kurzer Zeit haben Zehntausende eine Petition für Bamdadi unterschrieben und sich mehr als 100 Persönlichkeiten aus Gewerkschaft, Politik und Kultur solidarisiert – darunter Linken-Chefin Ines Schwerdtner, der SPD-Bundestagsabgeordnete Jan Dieren, der Rapper Disarstar, der Regisseur Volker Lösch, Betriebsräte und der geschäftsführende Vorstand der IG Metall. Maike Schollenberger, Verdi-Vorsitzende in Baden-Württemberg, kritisierte die Gerichtsentscheidung scharf: „Wenn der Verfassungsschutz ein Problem mit Antifaschismus hat, dann hat unsere Demokratie ein Problem mit dem Verfassungsschutz.“
Der Fall Bamdadi zeigt: Den Kampf gegen Rechtsradikalismus sollte man nicht an den Staat delegieren. Im Zweifel erklärt er Antifaschismus selbst zur Gefahr.