Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hat auf eine erhebliche Lücke im Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland hingewiesen. Der rechtliche Schutz gelte nur im Arbeitsleben, nicht aber etwa im Fitnessstudio, in der Fahrschule oder auf dem Wohnungsmarkt, sagte Ataman in Berlin.
„Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen, und besonders oft Frauen, besser schützen müssen“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand.“
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stützt sich dabei auf eine neue Rechtsanalyse, die dem RND vorliegt. Alle Länder untersagten sexuelle Belästigung demnach mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. In vielen Staaten erstrecke sich der Schutz zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote. Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen Ländern entsprechende Regelungen. Deutschland ist demnach das einzige Land, das sexuelle Belästigung nur im Arbeitsleben verbietet.
Für Betroffene bedeutet das konkret: Werden sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kollegen belästigt, haben sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Anders ist die Lage, wenn etwa Vermietende verbal sexuell belästigen oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigen. Dagegen können Betroffene zivilrechtlich kaum vorgehen.
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