Im Rechtsstreit zwischen der Regierung von US-Präsident Donald Trump und mehreren amerikanischen Großkanzleien bekommen die Anwälte prominente Unterstützung aus Europa. Verschiedene Berufsorganisationen und Interessenvertreter der Anwaltschaft, darunter der Deutsche Anwaltverein (DAV) als maßgeblicher Initiator, haben einen „Amicus-Brief“, also eine formelle Einlassung zur Unterstützung, an das Berufungsgericht in Washington D.C. geschickt.
In dem 52 Seiten langen Schreiben vom 1. April, das der F.A.Z. vorliegt, verurteilt der DAV die „Schikanen gegen die Anwaltskanzleien“ auf das Schärfste und warnt mit Verweis auf die Erfahrungen aus der Nazizeit vor weiteren Attacken auf den amerikanischen Rechtsstaat.
„Nicht mehr in der Lage, die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen“
So zeichnet der „Amicus-Brief“ die Erosion an verschiedenen Stellen rechtsstaatlicher Strukturen nach, nicht nur in den USA, auch in anderen Ländern wie jüngst in Russland, Polen und in der Türkei. Er knüpft zudem an die historischen Erfahrungen in Deutschland in den Jahren von 1933 bis 1945 an. „Aufgrund dieser systematischen Angriffe und ihrer eigenen Untätigkeit war die deutsche Anwaltschaft nicht mehr in der Lage, die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, als sich die nationalsozialistische Barbarei in den Jahren nach 1933 verschärfte“, heißt es in dem Schreiben, den die bekannte US-Prozesskanzlei Arnold & Porter Kaye Scholer bei Gericht eingereicht hat.
Das Naziregime hatte im April 1933 Gesetze erlassen, nach denen Anwälte aufgrund von Rasse und politischer Gesinnung aus dem Beruf ausgeschlossen wurden. In den Folgejahren wurde die unabhängige Anwaltschaft sukzessive abgeschafft, die Anwälte waren zur persönlichen Loyalität gegenüber Hitler verpflichtet.
„Wir stehen fest an der Seite der sich zur Wehr setzenden Kanzleien – und an der des Rechts“, sagte DAV-Präsident Stefan von Raumer am Donnerstag. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit basiere nicht nur auf unabhängigen Gerichten, sondern auch auf einer unabhängigen Anwaltschaft. „Als essenzielles Bindeglied zwischen Gesellschaft und Justiz müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Freiheit haben, ihre Tätigkeit ohne Einmischung der Regierung auszuüben und ihre Mandantschaft allein nach fachlichen Maßstäben zu vertreten“, betonte von Raumer.
Bemerkenswerter Schulterschluss über EU-Grenzen hinaus
Hinter dem „Amicus Brief“ stehen neben dem DAV auch die Anwaltskammern von Paris und Warschau, die Law Society von England und Wales sowie der europäische Dachverband CCBE. Insgesamt vereinen die Berufsorganisationen deutlich mehr als eine Million europäische Anwälte hinter sich – ein bemerkenswerter Schulterschluss über die EU-Grenzen hinaus. Die Botschaft aus Europa ist deutlich: Für einen funktionierenden Rechtsstaat brauchen die Vereinigten Staaten eine unabhängige Anwaltschaft. Mit dem „Amicus-Brief“ sei es gelungen, die europäischen Erfahrungen, Perspektiven und Standards aktiv in die anhängigen US-Verfahren einzubringen, sagte Ulrich Karpenstein, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs und Vizepräsident des DAV.
In dem Rechtsstreit vor dem Berufungsgericht in Washington wehren sich vier führende amerikanische Anwaltskanzleien gegen „Executive Orders“, also Präsidialanordnungen Donald Trumps und des US-Justizministeriums. Dabei handelt es sich um die Sozietäten Wilmer Hale, die seit Jahrzehnten auch in Deutschland präsent ist, Susman Godfrey sowie Jenner & Block. Die Vierte im Bunde, die Westküstenkanzlei Perkins Coie, liegt im Clinch mit dem Justizministerium.
Vertretung von Trumps politischen Gegnern
Wie von der F.A.Z. berichtet, waren das Quartett und weitere US-Kanzleien sowie Berufsverbände im Frühjahr 2025 vom Weißen Haus hart angegangen worden. Wichtige Sicherheitsfreigaben wurden ausgesetzt, Regierungsaufträge wurden gekündigt, und den Anwälten wurden die Zugänge zu Regierungsgebäuden verwehrt. Das „Vergehen“: Aus Sicht von US-Präsident Trump hatten die Kanzleien in der Vergangenheit auch unliebsame Mandanten betreut, etwa demokratische Politiker. In anderen Fällen war Trump die Kultur und Einstellungspolitik mancher Großkanzlei („Diversity, Equity & Inclusion“) ein Dorn im Auge.
Die vier Kanzleien hatten sich in erster Instanz erfolgreich zur Wehr gesetzt. Ein Bundesgericht blockierte die Anordnungen und erklärte diese in wesentlichen Teilen für rechts- und verfassungswidrig. Dagegen legte die US-Regierung Berufung ein.
Vor knapp einem Monat sorgte eine Rücknahme des Rechtsmittels für reichlich Verwirrung. Keine 24 Stunden später widerrief die US-Regierung die eigene Rücknahme laut Medienberichten auf Druck aus dem Weißen Haus. Nun haben die Regierung und das Justizministerium noch einige Tage Zeit, um auf die Schriftsätze und die eindringliche Mahnung aus Europa zu reagieren. Die Anhörung vor dem Berufungsgericht in Washington findet am 14. Mai statt.