In einer Institution, die auf mehr als 1200 Jahre Geschichte zurückblickt, dürfte es für fast alles Präzendenzfälle geben. Der Fall Andrew Mountbatten-Windsor ist in der Historie der britischen Monarchie jedoch ohne Beispiel. An königlichen Skandalen hat es im Laufe der Jahrhunderte nicht gemangelt, obgleich diese meist unter den Teppich gekehrt wurden. Auch die Liste der Prinzen und Monarchen, die im Kerker endeten, ist nicht kurz. Doch wurden diese in der Regel im Zuge dynastischer Zwiste eingesperrt, die politisch, religiös oder von nackter Machtgier motiviert waren.
Das letzte Mal, dass eines der Geschwister des Herrschers festgenommen wurde, liegt fast 500 Jahre zurück, als Maria Tudor ihre Halbschwester, die spätere Elisabeth I., im Tower von London inhaftieren ließ. Die Tochter von Anne Boleyn, die die letzten Tage vor der von ihrem Mann Heinrich VIII. veranlassten Hinrichtung im Mai 1536 ebenfalls im Tower gefangen gehalten wurde, stand 1554 unter dem Verdacht, am sogenannten Wyatt-Aufstand zur Vereitelung der Heirat der katholischen Königin mit Philip II. von Spanien beteiligt gewesen zu sein.
Schäbige Enthüllungen, demütigende Degradierungen
Dort, wo heute die Justiz im Namen der Krone handelt, konnte damals die Willkür des Monarchen das Schicksal lästiger Verwandten und Rivalen bestimmen. Im Machtgerangel zwischen den Häusern York und Lancaster ließ Eduard IV. seinen wankelmütigen jüngeren Bruder, den Herzog von Clarence, ermorden. Shakespeare hat in seinem Drama über die üblen Machenschaften Richards III. zur Erlangung der Kröne seines ältesten Bruders Eduard IV. die Legende genährt, Clarence sei in einem Fass Malvasier-Wein ertränkt worden.
Die Passage, in dem die Auftragsmörder ihr Opfer mit seinem Schicksal konfrontieren, wirkt wie auf den von Standesdünkel erfüllten Andrew Mountbatten-Windsor gemünzt. Der aus dem Schlaf geweckte Gefangene will wissen, wer ihn aufsucht. „Ein Mensch, wie Ihr seid“, lautet die Antwort. „Doch nicht, wie ich bin, königlich“, erwidert Clarence unter Berufung auf seinen Status.
Nichts in der langen Kette schäbiger Enthüllungen und demütigender Degradierungen führt die Fallhöhe des ehemaligen Prinzen so emphatisch vor Augen wie das Bild des entsetzt auf dem Rücksitz eines Autos zusammengesackten Mannes, der nach elf Stunden in Polizeigewahrsam auf einer Station der kleinen Marktstadt von Aylsham in Norfolk wieder zu seinem vorübergehenden Domizil in dem Haus auf dem königlichen Anwesen Sandringham transportiert wird – in das sich pikanterweise sein Vater am Ende seiner Tage aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen hatte. Entwürdigend war auch, dass die Polizei wie bei Festnahmen von Verdächtigten, bei denen Fluchtgefahr vermutet wird, ihre Wagen zur Vorder- und Hintereinfahrt schickte, um alle Ausgänge zu sichern.
Am 19. Februar 1960 war die Geburt des dritten Kindes der bei ihrem Tod wie eine Heilige verehrten Elisabeth II. mit einer Luftparade über dem Buckingham Palace gefeiert worden. Für die Festivitäten anlässlich seines 21. Geburtstages auf Schloss Windsor war Elton John engagiert worden. Seinen 66. Geburtstag, der ihn zum Bezug der gesetzlichen Rente in Höhe von 7000 Pfund im Jahr berechtigt, verbrachte „der Mann in seinen Sechzigern aus Norfolk“, wie es im Polizeibericht hieß, in Gewahrsam.
Historische Vergleiche hinken, werden aber trotzdem zahlreich bemüht
Ob er den goldenen Käfig von einst tatsächlich gegen Gefängnisgitter tauschen muss, ist unklar. Die „Times“, die wie andere Zeitungen die Geburtstage von Prominenten zu melden pflegt, hat in einer kleinen, bissigen Notiz darauf aufmerksam gemacht, dass „ein Mann namens Andrew, der 66 alt geworden ist“, diesmal auf der Liste fehle. Ihm seien alle Titel und Ehren aberkannt und er sei aus seinem Haus geworfen worden. Doch meinte die Zeitung, dass der Verlust eines Geburtstagsartikels ihn besonders hart treffen werde.
Wohl wissend, dass die Vergleiche hinken, haben die Medien nach möglichen Parallelen mit historischen königlichen Festnahmen in der Geschichte gegraben. Manche sprachen vom ersten königlichen Arrest seit 1647, als die Parlamentarier Karl I. im Bürgerkrieg gefangen nahmen und am 30. Januar 1649 wegen Hochverrats köpften. Es wurde Maria Stuart genannt, die neunzehn Jahre lang eingesperrt war, bevor Elisabeth I. das Todesurteil unterzeichnete. Andere erinnerten an James Scott, Herzog von Monmouth, den unehelichen Sohn Karls I., der 1685 versuchte, seinen katholischen Onkel Jakob II. zu stürzen, und ebenfalls hingerichtet wurde. Auch die Gesetzesverstöße der jüngsten Vergangenheit wurden ans Licht geholt, von denen der gravierendste die Vorstrafe Prinzessin Annes im Zusammenhang mit ihrer bissigen Bullterrier-Hündin vor mehr als 20 Jahren war.
Von einer Verfassungskrise ist Großbritannien weit entfernt
Als Begründung der Festnahme Andrews wurde der Verdacht auf Fehlverhalten im öffentlichen Amt genannt, ein aus dem Fallrecht entwickelter Grundsatz, der notorisch schwer nachzuweisen ist. Gemeint ist in diesem Fall der Vorwurf der Weiterleitung vertraulicher Akten in Andrews Eigenschaft als Handelsbotschafter. Gemessen an dieser Beschuldigung und den gegen den ehemaligen Herzog von York erhobenen Missbrauchsvorwürfen, die nicht Gegenstand der Verhaftung Andrews waren, sind die sonst auf zu schnelles Fahren begrenzten Konflikte von Mitgliedern des Königshauses mit dem Gesetz freilich Lappalien. Das heißt aber nicht, dass die Monarchie, wie jetzt oft behauptet worden ist, in der größten Krise seit der Abdankung Eduards VIII. vor neunzig Jahren steckt – allein schon deswegen nicht, weil es um mögliche Vergehen eines Bruders des Herrschers geht und nicht um den König selbst. Von einer Verfassungskrise kann also nicht die Rede sein.
Gewiss wird das Königshaus durch Andrews Sturz in Mitleidenschaft gezogen. Das macht sich bereits in den jüngsten Erhebungen vom vergangenen Wochenende bemerkbar, vor dem wiederholt als „seismisch“ bezeichneten Polizeieinsatz. Seit November vergangenen Jahres ist die Zahl derer, die denken, dass das Land schlechter dran wäre, wenn die Monarchie abgeschafft würde, um zehn Punkte auf 37 Prozent gesunken.
In der immer wieder schwankenden öffentlichen Meinung haben auch einzelne Mitglieder an Beliebtheit verloren. Doch sind die Antworten auf die Frage nach dem Fortbestehen der Monarchie gleich geblieben. 80 Prozent der Briten glauben, dass es sie in zehn Jahren noch geben werde, siebzig Prozent meinen, sie werde auch noch in zwanzig Jahren da sein. Bei fünfzig Jahren sind die Meinungen gespalten. Sollte Britannien eine Republik werden, würde Andrew nur ein Nagel im Sarg sein.
Der Versuch des Königs, durch die Distanzierung von Andrew Mountbatten-Windsor Schaden von der Monarchie abzuwenden, markiert eine klare Unterscheidung zwischen Familie und Institution. Es ist bezeichnend, dass das Wort Bruder in der Erklärung von König Charles nicht vorkommt. Stattdessen wird die Hingabe des britischen Königshauses zum Amt durch die reibungslose Fortsetzung der Pflichten und des Dienstes an der Öffentlichkeit hervorgehoben. Die Trennung des Persönlichen vom Öffentlichen markiert eine deutliche Abkehr von der seit der viktorianischen Zeit geübten Präsentation des Königshauses als „Familie auf dem Thron“, wie es der Verfassungstheoretiker Walter Bagehot formulierte.
Zu Viktorias Zeiten war das Königshaus skandalumwittert, stilisierte sich aber dennoch als vorbildliche bürgerliche Familie. Andrews Ururgroßvater Eduard VII. musste als Thronfolger zwei Mal in den Zeugenstand treten, einmal 1871, um zu leugnen, dass er eine Affäre hatte, und dann in der Verleumdungsklage, die ein Freund anstrengte, um sich gegen den Vorwurf des Falschspiels zu wehren. Als 1889 Gerüchte aufkamen, dass Eduards Sohn Prinz Albert Viktor zu den hochrangigen Besuchern eines homosexuellen Bordells gehört haben könnte, schlossen sich die Reihen der Oberschicht. Die polizeiliche Untersuchung wurde bewusst verzögert, damit Verdächtigte ins Ausland fliehen konnten. Dass jetzt auch der Achte in der Thronfolge nicht über dem Gesetz steht, zeigt, wie sich die Zeiten in dieser Hinsicht zum Besseren gewendet haben.
Source: faz.net