Amtsgericht Würzburg: AfD-Politiker Daniel Halemba zu Geldstrafe verurteilt

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba ist wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt worden. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung habe das Amtsgericht Würzburg Halemba hingegen freigesprochen, sagte ein Sprecher der Würzburger Staatsanwaltschaft der ZEIT.

Der AfD-Politiker kann das Urteil anfechten. Sollte es rechtskräftig werden, würde die Strafe in das Führungszeugnis eingetragen werden und Halemba damit als vorbestraft gelten.

Seit dem 7. Januar stand der bayerische Landtagsabgeordnete vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und versuchte
Nötigung vorgeworfen und eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 215 Euro gefordert. Seine Anwälte hatten auf Freispruch plädiert. Der Prozess fand vor einem Jugendschöffengericht statt, weil Halemba aufgrund seines damaligen Alters noch unter Jugendstrafrecht fällt.

AfD-Fraktion stellt sich mehrheitlich hinter Halemba

In dem Verfahren hatte Halemba sich gemeinsam mit seinem Verteidiger als Opfer politischer Intrigen inszeniert. Vor Gericht äußerte sich der 24-Jährige kaum. Erst in den Plädoyers wiesen Halemba und die Verteidigung eine Beteiligung des AfD-Politikers an den vor Gericht verhandelten Taten zurück oder stellten die Vorfälle als nicht strafrechtlich relevant dar.

Halemba gilt als Rechtsaußen in der bayerischen AfD. Die AfD-Fraktion
im Landtag stellte sich bisher mehrheitlich hinter ihren umstrittenen
Parlamentarier. Sein Abgeordnetenmandat nimmt er weiter wahr.

Vor der Verurteilung teilte der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka mit, der Landesvorstand werde im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung Halembas „den Sachverhalt satzungsgemäß prüfen“. Ob ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet werde, hänge „vom konkreten Urteil, dem Tatbestand, dem Strafmaß sowie dem Bezug zur Parteitätigkeit“ ab.

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