Ampelkoalition: Esken kritisiert Lindner wegen Blockade des Tariftreuegesetzes

Im Koalitionsstreit über das geplante Tariftreuegesetz wirft die SPD-Vorsitzende Saskia Esken der FDP von Bundesfinanzminister Christian Lindner mangelnde Klugheit vor. „Das Tariftreuegesetz kommt – es aus falsch verstandener Wirtschaftsfreundlichkeit aufhalten zu wollen, ist nicht sehr klug von der FDP“, sagte Esken dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Gegen das Gesetz gibt es Vorbehalte im Finanzministerium.

Die SPD will mit dem Gesetz erreichen, dass Firmen, die für den Bund arbeiten, ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Esken sagte, es wisse mittlerweile jeder, dass tarifgebundene Unternehmen langfristig erfolgreicher seien. 

Gerade jetzt müsse es darum gehen, die Wirtschaft nachhaltig zu fördern, mahnte die SPD-Chefin. „Dazu kommt: Gute Löhne müssen gewährleistet sein, wenn jemand im Auftrag des Staates arbeitet“, fügte Esken hinzu. „Gerade da, wo der Bund Aufträge vergibt, müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter herrschen – und Lohndumping sollte dort niemandem einen Vorteil verschaffen.“

Bundesfinanzministerium verlangt offenbar im Gegenzug Bürokratieabbau

Der Staat müsse Vorbild sein, wenn es um faire Arbeitsbedingungen und Löhne gehe, von denen Menschen gut leben können, forderte Esken. „Sie sind die Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft“, sagte Esken.

Im Bundesfinanzministerium waren unter anderem Sorgen vor steigender Bürokratie geäußert worden. Die Nachrichtenagentur dpa zitiert Regierungskreise in Berlin, wonach Lindner als Bedingung für die Umsetzung des Gesetzesvorhabens Entlastungen von Firmen von Bürokratie an anderer Stelle fordert.

Das Tariftreuegesetz ist im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vorgesehen. Vor rund einer Woche hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mitgeteilt, er habe einen Entwurf für das Gesetz den anderen Kabinettsmitgliedern zur Ressortabstimmung vorgelegt. Nach Angaben aus Regierungskreisen soll vorgeschrieben werden, dass Arbeitnehmern zumindest für die Dauer eines vom Bund erhaltenen Auftrags „tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewährt werden“ müssen.

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