Ambulante Versorgung: Bundeskabinett beschließt Reform ambulanter Versorgung

Die Bundesregierung hat eine Reform der ambulanten Versorgung
in Deutschland beschlossen. Das Kabinett stimmte dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung
von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu. „Unser
Gesundheitssystem braucht eine Generalüberholung, um stark zu bleiben“, sagte
Lauterbach. Parallel zur Krankenhausreform sei die Reform der ambulanten
Versorgung deswegen notwendig. Ziel des Gesetzes ist unter anderem, die
hausärztliche Versorgung zu stärken.

Hausärztinnen und -ärzten sollen nach dem Gesetzentwurf mehr
finanzielle Spielräume bekommen. Geplant ist eine sogenannte Entbudgetierung,
dadurch sollen bisherige Obergrenzen bei den Honoraren wegfallen. Die Arbeit
der Hausärztinnen und Hausärzte werde so attraktiver gemacht, sagte Lauterbach.

Der Entwurf sieht außerdem vor, den Zugang zu Arztterminen
zu erleichtern. Dabei sollen Kapazitäten für akute Fälle freigemacht werden.
Lauterbach hofft außerdem darauf, dass es sich durch die wegfallenden
Honorarbudgets für die Hausärzte wieder lohne, mehr Patienten aufzunehmen.

Anträge auf Therapieplätze werden einfacher

Der Gesundheitsminister will mit dem Gesetz auch die
Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) voranbringen  und den
Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie verbessern. Anträge auf
solch eine Therapie sollen künftig einfacher und flexibler möglich sein. Eine
weitere Neuerung ist im Gemeinsamen Bundesauschusses, dem zentralen
Selbstverwaltungsorgans im Gesundheitswesen, geplant: Pflegekräfte und
Patientenvertreter sollen dort mehr Mitspracherechte bekommen.

Zwei ursprüngliche Vorhaben strich Lauterbach aus dem Entwurf,
um das Gesetz nicht weiter aufzuhalten. Zum einen war eine Einführung von sogenannten
Gesundheitskiosken vorgesehen. Diese sollten niedrigschwellige Anlaufstellen in
ärztlich unterversorgten ländlichen Gebieten und strukturschwachen
Stadtvierteln sein. Geplant war außerdem ein Förderprogramm für zusätzliche
Medizinstudienplätze. Das kritisierten die Krankenkassen, da auf diese Kosten
im dreistelligen Millionenbereich zugekommen wären.

Lauterbach plant, die beiden Vorhaben im parlamentarischen
Verfahren wieder in das Gesetz zu verhandeln.

Die Bundesregierung hat eine Reform der ambulanten Versorgung
in Deutschland beschlossen. Das Kabinett stimmte dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung
von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu. „Unser
Gesundheitssystem braucht eine Generalüberholung, um stark zu bleiben“, sagte
Lauterbach. Parallel zur Krankenhausreform sei die Reform der ambulanten
Versorgung deswegen notwendig. Ziel des Gesetzes ist unter anderem, die
hausärztliche Versorgung zu stärken.

Hausärztinnen und -ärzten sollen nach dem Gesetzentwurf mehr
finanzielle Spielräume bekommen. Geplant ist eine sogenannte Entbudgetierung,
dadurch sollen bisherige Obergrenzen bei den Honoraren wegfallen. Die Arbeit
der Hausärztinnen und Hausärzte werde so attraktiver gemacht, sagte Lauterbach.

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