Vor 30 Jahren beschloss der Bundestag einen neuen Zweig der Sozialversicherung, die verpflichtende Pflegeversicherung. Sie trat 1995 als „fünfte Säule“ neben die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Die soziale Pflegeversicherung (SPV), deren Beiträge sich Arbeitgeber und -nehmer teilen, wird im Sozialgesetzbuch 11 geregelt, für Privatpatienten gilt die Pflegepflichtversicherung. Jeder Krankenversicherte ist pflegeversichert. Knapp 74 Millionen Personen zählen zur sozialen, 9 Millionen zur privaten Pflichtversicherung, die Leistungen sind identisch. Die Pflegekassen sind Teil der Krankenversicherungen.