Ich hatte nie die Einschätzung, dass ein Verbotsverfahren einfach werden würde, die Anforderungen sind hoch. Natürlich wirft uns diese Entscheidung jetzt auch zurück. Wenn ich mir aber die Begründung durchlese, bin ich mir ziemlich sicher, dass das Bundesverfassungsgericht bei den entscheidenden Fragen anders abbiegen wird.
Was macht Sie da zuversichtlich?
Die Karlsruher Entscheidung von 2024, die NPD zeitweise aus der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, war im Grunde eine sehr genaue Prüfanleitung für die Feststellung einer politischen Überzeugung einer Partei, die sich nicht aus dem Programm ergibt. Da war das Setting andersherum, weil sich aus dem Programm der NPD schon entsprechende Überzeugungen ergaben. Es ging auch da um das Stichwort „Remigration“, um genau das gleiche Konzept.
Aber das Gericht hat gesagt, man kann sich nicht darauf beschränken, ins Programm zu gucken. Man muss auch die tatsächlichen Überzeugungen der Partei ermitteln. Und das Gericht hat entwickelt, wie man das macht, also wie man einzelne Auffassungen, einzelne Äußerungen bewertet, wie man sie zurechnen kann, wie man aus dieser Sammlung dann eine Gesamteinschätzung der Partei macht. Und an diese Bauanleitung hat sich nach meiner Überzeugung das Verwaltungsgericht Köln hier nicht gehalten.
Das ist Ihre Antwort auf das Argument der Kölner Richter, dass die AfD durch die Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung nicht so geprägt sei, dass man dem „Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz“ feststellen könne?
Ja. Es gibt zwei Punkte: Das Erste ist, dass das Verwaltungsgericht tatsächlich sich dieser Mühen nicht unterzogen hat, die Vielzahl an Äußerungen systematisch auszuwerten, die dem Gericht durch das Gutachten des Verfassungsschutzes vorgelegt wurden. Auch wenn das Gutachten sicher nicht optimal sortiert war – aber das würde Karlsruhe sicher nicht passieren. Und zweitens: An der entscheidenden Stelle hat sich das Gericht von der gezielten Taktik der AfD hinter die Fichte führen lassen.
Was meinen Sie?
Die Richter haben argumentiert, dass man zwar eine Reihe von Äußerungen aus dem Gutachten habe, die eine bestimmte Interpretation des Wortes „Remigration“ nahelegen – aber dass man dazu nichts findet, wenn man ins Programm schaut. Aber das ist doch genau die Methode der AfD. AfD-Politiker dürfen sich zwar treffen mit Martin Sellner und über „Remigration“ reden, aber eine AfD-Veranstaltung darf das nicht sein. Dieselbe Methode. Da bin ich sicher, dass das dem Bundesverfassungsgericht nicht passieren wird, sich davon täuschen zu lassen.
Sie brauchen eine Mehrheit für einen Verbotsantrag, ob im Bundestag oder Bundesrat wird es nicht ohne die ohnehin skeptische Union gehen – haben Sie diese nun verloren?
Eine Rakete nach vorne war die Entscheidung jetzt nicht. Natürlich erschwert das die Frage, wie man weitermacht. Ich würde sehr empfehlen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz mit der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht geht. Ich bin mir sicher, dass das Oberverwaltungsgericht da in mehrfacher Hinsicht eine andere Herangehensweise haben wird als das Verwaltungsgericht.
Das ist auch eine Gelegenheit für den Verfassungsschutz, noch mal argumentativ nachzulegen. Aber das kostet alles Zeit. Im zweiten Quartal erwarte ich aber noch ein Gutachten zur AfD, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte erarbeitet. Das könnte qualitativ ein ganz anderes Niveau haben und einen wichtigen Beitrag leisten. Es gibt also noch Möglichkeiten, aktiv zu werden. Aber natürlich ist es so, dass sich jetzt erst mal alles sortieren muss.
Es gibt unter anderem aus Thüringen den Vorschlag, an die Landesverbände, die bereits eingestuft sind, mit Verboten heranzugehen. Ist das der richtige Weg?
Das sind interessante Äußerungen, vor allem wenn die Verbände dort schon rechtskräftig als gesichert rechtsextrem eingestuft sind. Das könnte im Fall der Fälle also ein Weg bleiben. Aber wir können jetzt auch mit Blick auf das Verbotsverfahren gegen die gesamte AfD mehr machen.
Was genau?
Wir können und müssen uns vorbereiten für ein Verbotsverfahren. Wie meine Fraktion es fordert, müssen wir eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichten, die Material sammelt für ein Verbotsverfahren. Da brauchen wir ja noch anderes Material, als bislang zum Beispiel durch den Verfassungsschutz vorliegt. Man kann dann auch zu dem Ergebnis kommen, dass das Material noch immer nicht reicht, und weitersammeln oder gerichtliche Entscheidungen abwarten. Aber wir müssen anfangen.
Source: faz.net