AfD-Urteil: „Wehrhafte Demokratie“, „Erfolg für den gesamten Rechtsstaat“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster gegen die AfD begrüßt. Das Urteil zeige, „dass wir eine wehrhafte Demokratie sind“, sagte Faeser. Der deutsche Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen zu schützen. „Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden“, sagte Faeser. Das Bundesamt für Verfassungsschutz liegt im Verantwortungsbereich ihres Ministeriums.

Zugleich hob Faeser die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes hervor. Er habe einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen. Dabei arbeite er eigenständig. Die Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei von der Sicherheitsbehörde sorgfältig begründet und nun bereits in zweiter Instanz für rechtmäßig befunden worden. „Im Rechtsstaat entscheiden unabhängige Gerichte“, sagte Faeser. „Wir werden die rechtliche Bewertung weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und öffentlichen Debatten führen, klar trennen.“

Führende AfD-Politiker, darunter der Bundesschatzmeister Carsten Hütter, hatten zuletzt die Meinung geäußert, der Verfassungsschutz werde politisch instrumentalisiert.

Esken: AfD gefährdet Zusammenhalt und untergräbt die Demokratie

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken bezeichnete die AfD als „eine rechtsextremistische Partei, die von völkischer Ideologie durchdrungen ist und die die Demokratie bedroht“. Die letzten Tage hätte gezeigt, „wie Hass und Hetze auf der Straße und auch im Netz zu gewalttätigen Übergriffen auf hauptamtliche PolitikerInnen und ehrenamtlich tätige Menschen geführt haben“, sagte sie ZEIT ONLINE. Vor diesem Hintergrund begrüße die SPD das Urteil von Münster. 

„Wir werden die AfD auch weiterhin politisch stellen und ihrer Hetze mit aller Entschlossenheit und rechtsstaatlichen Mitteln entgegentreten“, sagte Esken weiter. Die AfD sei eine Partei „der reichen Eliten“, die den Zusammenhalt gefährde und die Demokratie untergrabe. „Niemals werden wir zulassen, dass die Rechtsextremisten unsere Freiheit, unsere Demokratie und unseren Wohlstand zerstören“, sagte Esken.

„Die Sonne lacht für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“

Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, gegen das die AfD geklagt hatte, sieht seine Behörde durch das Urteil in ihrem Kurs bestärkt. Das Bundesamt habe „auf ganzer Linie obsiegt“, sagte Haldenwang in Köln. Sein Dank gehe an alle Mitarbeitenden, insbesondere an jene, „die wegen dieser wichtigen Arbeit aus bestimmten Kreisen öffentlich und in sozialen Medien in den vergangenen Monaten immer wieder mit Hass und Hetze überzogen wurden, denen verfassungswidriges und rechtswidriges Verhalten vorgeworfen wurde und die unerträgliche Beleidigungen aushalten mussten“. Sie alle könnten sich durch das Urteil bestätigt fühlen.

Das Urteil sei „ein Erfolg für den gesamten Rechtsstaat, für die Demokratie und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“, sagte Haldenwang weiter und fügte an: „Im Ergebnis hat das Gericht unsere Bewertung vollumfänglich bestätigt.“ Zudem sei der Verfassungsschutz berechtigt, die Öffentlichkeit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall zu informieren, da die bestehenden Anhaltspunkte hinreichend gewichtig seien. So gebe es unter anderem Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen der AfD. „Die Sonne lacht für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“, sagte Haldenwang.

Herrmann fordert Prüfung, ob AfD „gesichert rechtsextrem“ ist

Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), Aufgabe des Bundesamts für Verfassungsschutz sei es, die Verfassung vor ihren Feinden zu schützen. „Zweifelsohne gehört die AfD zu diesen Feinden unserer liberalen Demokratie. Dass sie beobachtet werden kann, ist insofern nur konsequent und Ausdruck der Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaats – gerade auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bezeichnete die Gerichtsentscheidung als richtungsweisend. „Das Urteil bestätigt, dass die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern die extremistischen Strömungen innerhalb der AfD zu Recht genau im Blick haben“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Die Entscheidung stärkt somit auch die künftige Arbeit unserer Verfassungsschützer.“ Als nächster Schritt müsse auf Grundlage von weiterem Material geprüft werden, ob die Gesamtpartei der AfD mittlerweile als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen sei.

Vor diesem Hintergrund kündigte der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz an, im Bundestag einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. „Mein Wunsch ist es, dass wir den Verbotsantrag noch vor der parlamentarischen Sommerpause einbringen“, sagte Wanderwitz ZEIT ONLINE. Man dürfe sich „keine Illusionen machen“, sagte er – die AfD sei eine große Bedrohung. „Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein.“

Politiker mehrerer Parteien begrüßen mögliches Verbotsverfahren

Auch die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) forderte die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Meier sprach sich im Tagesspiegel dafür aus, dass die Innenministerkonferenz – wie schon beim NPD-Verbotsverfahren – eine Arbeitsgruppe beauftrage, Material für einen möglichen Verbotsantrag zu sammeln. Diese Task Force solle dann in einem Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens prüfen. „Unsere Demokratie ist zu kostbar, um nicht alle möglichen rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz unserer Verfassung tatsächlich zu nutzen“, sagte Maier.

Unterstützung bekommt der Vorstoß zu einem möglichen AfD-Verbot auch von der Linken. Die Bundestagsabgeordnete und Innenpolitikerin Martina Renner forderte, im Parlament parteiübergreifend einen Verbotsantrag anzustoßen. „Es ist Zeit, jetzt zu handeln und in einem breiten Konsens der Demokratinnen und Demokraten im Bundestag einen Verbotsantrag auf den Weg zu bringen“, sagte sie t-online. Ein solcher Antrag sei die Selbstverteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde.

Das OVG hatte am Montagmorgen mit seinem Urteil entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Es wies damit die Berufung der AfD gegen ein erstinstanzliches Urteil dazu zurück.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster gegen die AfD begrüßt. Das Urteil zeige, „dass wir eine wehrhafte Demokratie sind“, sagte Faeser. Der deutsche Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen zu schützen. „Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden“, sagte Faeser. Das Bundesamt für Verfassungsschutz liegt im Verantwortungsbereich ihres Ministeriums.

Zugleich hob Faeser die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes hervor. Er habe einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen. Dabei arbeite er eigenständig. Die Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei von der Sicherheitsbehörde sorgfältig begründet und nun bereits in zweiter Instanz für rechtmäßig befunden worden. „Im Rechtsstaat entscheiden unabhängige Gerichte“, sagte Faeser. „Wir werden die rechtliche Bewertung weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und öffentlichen Debatten führen, klar trennen.“

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