Die Verfassungsgerichte der Länder erfahren, anders als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, kaum öffentliche Aufmerksamkeit. Dass sie wichtig sind, hat sich in Thüringen vor anderthalb Jahren bei der konstituierenden Sitzung des Landtags gezeigt. Damals entschied der Verfassungsgerichtshof in Weimar, dass das Parlament einen Landtagspräsidenten „aus der Mitte des Landtags“ wählen konnte, wie es in der Verfassung heißt. Die AfD hatte darauf bestanden, der Posten stehe ihr allein als stärkster Fraktion zu.
Seitdem hat die AfD das Verfassungsgericht mehrfach als angeblich parteiisch kritisiert. Gleichwohl ruft sie das Gericht so oft an wie keine andere Partei. Und triumphiert, wenn sie vor Gericht recht bekommt. Wenn es um die Zukunft des Gerichts geht, kommt der AfD eine Schlüsselrolle zu. Das gibt Raum für Machtspiele.
Im Thüringer Verfassungsgericht sitzen neun Richter. Sie werden vom Landtag einzeln in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Da die AfD mehr als ein Drittel der Abgeordneten stellt, kann sie die Wahl von Kandidaten verhindern, die von anderen Fraktionen vorgeschlagen werden. Zugleich kann sie ohne Stimmen aus anderen Fraktionen keine eigenen Kandidaten durchbringen. Man muss sich also einigen.
Immer mehr Richter scheiden aus dem Verfassungsgericht aus
Die Sache ist für die Zukunft der Verfassungsrechtsprechung in Thüringen dringlich. Denn immer mehr Richter scheiden in den kommenden Jahren aus dem Verfassungsgericht aus. Im vergangenen Jahr ist bereits eine Richterin, Renate Wittmann, ausgeschieden, weil sie aus Thüringen verzogen ist. In diesem Herbst endet die Amtszeit des Verfassungsrichters Klaus Hinkel. Vakante Stellen sind bisher kein Problem, weil die Verfassungsrichter neun Stellvertreter haben.
Doch alle weiteren sieben Mitglieder des Gerichts, einschließlich des Präsidenten Klaus von der Weiden, scheiden im Laufe des Jahres 2029 aus. Ausgerechnet im Wahljahr. Dann würde ohne Nachwahlen in absehbarer Zukunft ein Zustand eintreten, in dem das Verfassungsgericht nicht mehr entscheidungsfähig wäre.
In Thüringen werden Verfassungsrichter für sieben Jahre gewählt, eine einmalige Wiederwahl für weitere sieben Jahre ist möglich. Schluss ist zudem, wenn die Altersgrenze von 68 Jahren erreicht ist, selbst wenn noch kein Nachfolger gewählt wurde. Beim Bundesverfassungsgericht etwa gibt es eine solche Regelung nicht, dort kann ein Richter über diese Altersgrenze im Amt bleiben, wenn kein Nachfolger gewählt ist. Die Thüringer Landesregierung hat eine Gesetzesänderung in den Landtag eingebracht, um ebenso wie im Bund zu verfahren. Doch die geplante Neuregelung gilt nur für zukünftige Mitglieder des Verfassungsgerichts, ändert also nichts an der schwierigen gegenwärtigen Lage.
Hornemann verteidigte Höcke im Prozess um NS-Parole
Neue Richter müssen also gewählt werden. Björn Höcke, Landes- und Fraktionschef der AfD, hat dazu kürzlich einen Vorschlag gemacht. Er will, dass der Erfurter Anwalt Ralf Hornemann als Richter am Verfassungsgerichtshof gewählt wird. Der Vorschlag ist heikel. Denn Hornemann, früher Mitarbeiter der AfD-Fraktion, vertrat nicht nur die Partei immer wieder vor Gericht, sondern auch Höcke selbst. So war er Höckes Anwalt vor dem Landgericht Halle, als dieser wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole in Wahlkampfreden verurteilt wurde. Das spricht an sich nicht gegen die Eignung Hornemanns als Jurist, mindert aber möglicherweise den Willen der anderen Fraktionen, ihn zu wählen.
Höckes Vorschlag hat aber noch einen juristischen Haken. Denn für die Besetzung des Verfassungsgerichts gelten bestimmte Voraussetzungen: drei Mitglieder, darunter Präsident und Vizepräsident, müssen Berufsrichter sein; drei weitere müssen die Befähigung zum Richteramt haben; für drei weitere gelten keine besonderen Bestimmungen. Hornemann ist kein Berufsrichter, er kann deshalb nicht auf die Stelle der ausgeschiedenen Verfassungsrichterin gewählt werden, die als Berufsrichterin gewählt wurde. Die Landtagsverwaltung hat diese Rechtsauffassung nach einer Prüfung noch einmal bestätigt, weist aber gegenüber der F.A.Z. auf eine Alternative hin: Der nächste Verfassungsrichter scheidet im Herbst aus – und wurde nicht als Berufsrichter gewählt. Auf diese Stelle könnte der AfD-Kandidat vom Landtag gewählt werden, auch schon vor dem Amtsantritt.
Wechselnde Forderungen der AfD für Kooperation
Im vergangenen Jahr war im Erfurter Landtag der Rechtsanwalt Bernd Falk Wittig, der von der AfD-Fraktion vorgeschlagen wurde, mit Zweidrittelmehrheit zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt worden, offenbar mit Stimmen der CDU und des BSW.
Der AfD Sitze im Verfassungsgerichtshof zu versagen, wird kaum möglich sein, ohne das Funktionieren des Gerichts zu riskieren. Eine Einigung wäre jetzt einfacher als im Wahljahr 2029. Dringlicher noch ist die Besetzung des Richterwahlausschusses, der über die Lebenszeiternennung von Richtern entscheidet. Auch er muss laut Verfassung mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Dasselbe gilt für den Staatsanwaltwahlausschuss, der einfachrechtlich wie der Richterwahlausschuss geregelt, allerdings nicht von der Thüringer Verfassung vorgegeben ist.
Bisher blockiert die AfD die Besetzung der Ausschüsse, verknüpft damit wechselnde Forderungen. Zwar tagt der alte Richterwahlausschuss noch, doch dessen Legitimität schwindet, zumal ein Mitglied demnächst ausscheiden wird. Im Landtag wird über ein Paket nachgedacht, um beide Probleme zu lösen. Die Frage ist offen, ob die AfD dazu bereit ist – und wie viel ihr die anderen Fraktionen zu geben bereit sind.
Source: faz.net