AfD-nahe Stiftung unterliegt vor Gericht im Streit um Fördermittel

Diese Woche hat ein Gericht entschieden, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Jahr 2021 keinen Anspruch auf Fördergelder des Bundes hat. Das Bundesinnenministerium prüft aktuell den Anspruch für dieses Jahr. Laut einem Bericht geht es um 25 Millionen Euro.

Die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat keinen Anspruch auf Bewilligung von Fördermitteln für das Jahr 2021. Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster wies am Dienstag eine Berufung der Stiftung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zurück (Az: 5 A 1882/22). Bis zum Inkrafttreten des Stiftungsfinanzierungsgesetzes im Jahr 2023 habe der Bund nur im Bundeshaushaltsplan ausdrücklich genannten parteinahen Stiftungen Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit bewilligt, erklärte das Gericht. Dazu habe die Desiderius-Erasmus-Stiftung im Jahr 2021 nicht gehört.

Doch wie sieht es mit Geldern für 2026 aus? Die DES möchte politische Bildungsarbeit leisten, „sich bundesweit etablieren und in ganz Deutschland präsent sein“, zitiert der „Tagesspiegel“ die Vorstandsvorsitzende Erika Steinbach (ehemals CDU). Während die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung oder die linke Rosa-Luxemburg-Stiftung hohe Millionenbudgets für Bildungsreisen, Referenten und eigene Erhebungen haben, verfügt die DES über rund 200.000 Euro an Spendengeldern.

Wie der „Tagesspiegel“ weiter berichtet, sieht das Haushaltsjahr 2026 beinahe 194 Millionen Euro Bundesmittel allein für die institutionelle Förderung der Stiftungen vor. Hinzu kommen weitere separat ausgezahlte Millionen aus verschiedenen Bundesministerien. Welche Stiftung wie viel von den Bundesmitteln erhält, ergibt sich aus dem Durchschnitt der Ergebnisse der vergangenen vier Bundestagswahlen.

Der DES würden demnach 13,2 Prozent zustehen (etwas mehr als 25,5 Millionen Euro), doch sie haben noch keinen Cent an Steuergelder erhalten, berichtet der „Tagesspiegel“. Das von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Bundesinnenministerium müsse nun prüfen, ob die Stiftung die Bedingungen des 2023 beschlossenen Stiftungsfinanzierungsgesetzes erfüllt. Sprich: Fördert die DES die freiheitlich-demokratische Grundordnung und macht sich keiner „verfassungsfeindlichen Prägung der politischen Grundströmung“ schuldig. Laut Anfrage läuft das Verfahren noch.

Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, die Stiftung werde als „Verdachtsfall“ eingestuft. Das ist nicht der Fall, wir haben den Fehler korrigiert.

jm mit epd

Source: welt.de

AfDAlexanderDobrindtErikaNewsteamSteinbachStiftungen