Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wird nicht gegen den Unternehmer Udo Böttcher aufgrund einer Großspende an die AfD ermitteln. Vage Vermutungen, dass der Chef der Thüringer Böttcher AG damit in Zusammenhang stehen könnte, reichen der Staatsanwaltschaft nicht aus. „Es besteht kein Anfangsverdacht dafür, dass das beanzeigte Verhalten strafrechtlich relevant ist.“
Die AfD hatte im Januar eine Spende über 999.990 Euro von einem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied der Böttcher AG erhalten. Die Staatsanwaltschaft prüfte nach mehreren Anzeigen die Vorwürfe der illegalen Parteispende.
Böttcher hatte ebenfalls im Januar mitgeteilt, dass er dem Spender Horst Jan Winter zwei Millionen Euro aus seinem Privatvermögen geschenkt habe. Der Firmenchef sagte außerdem, dass er den an die AfD gespendeten Teil der Schenkung wegen groben Undanks widerrufen habe. Böttcher war nach der Großspende bedroht worden.