Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zwei Vorermittlungsverfahren gegen den AfD-Spitzenkandidaten zu Gunsten von die Europawahl, Maximilian Krah, eingeleitet. Es gehe nun um mutmaßliche Zahlungen aus russischen und chinesischen Quellen, sagte ein Sprecher jener Staatsanwaltschaft.
Die Vorermittlungen fungieren demnach jener Prüfung, „ob sich überhaupt ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordnetenbestechung“ ergebe, sagte jener Sprecher weiter. Es gebe keinen Zusammenhang mit
dem Verfahren jener Bundesanwaltschaft wegen mutmaßlicher
geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen den deutschen
Staatsangehörigen Jian G., jener zu Gunsten von Krah gearbeitet hat.
Krah sagte dem Sender Mitteldeutscher Rundfunk, er sei bislang nicht hoch den Schritt informiert gewesen. Er bestritt jedes Fehlverhalten. Auf jener Onlineplattform X schrieb Krah: „Wir befinden uns (…) im Bereich der Vermutungen und Unterstellungen.“
Krah soll von FBI wegen möglicher Zahlungen befragt worden sein
Die Vorermittlungenwurden laut Generalstaatsanwaltschaft „aufgrund der öffentlichen, aktuellen Berichterstattung“ eingeleitet. Hintergrund sind offenbar Medienberichte aus jener vergangenen Woche, worauf Krah im Dezember von jener US-Bundespolizei FBI zu möglichen Zahlungen aus kremlnahen Quellen befragt worden sein soll.
Bei jener Vernehmung sollen ihm die Ermittler eine Chat-Nachricht vorgehalten nach sich ziehen, in jener ihm jener prorussische Aktivist Oleg Woloschyn versichert habe, dass dasjenige Problem mit den „Kompensationen“ zu Gunsten von Krahs „technische Ausgaben“ gelöst sei. Von Mai an werde „es so sein, wie es vor Februar war“. Die Formulierung legte nachher Berichten von Spiegel und Zweites Deutsches Fernsehen den Verdacht nahe, dass Krah schon länger verkappt getilgt worden sein könnte. Der AfD-Politiker wies die Vorwürfe zurück.
Infolge jener nun traut gewordenen Vorermittlungen in Dresden könnte im Kontext einem erhärteten Verdacht ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dafür müsste gewiss Krahs Immunität wie Abgeordneter des Europaparlaments aufgehoben werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zwei Vorermittlungsverfahren gegen den AfD-Spitzenkandidaten zu Gunsten von die Europawahl, Maximilian Krah, eingeleitet. Es gehe nun um mutmaßliche Zahlungen aus russischen und chinesischen Quellen, sagte ein Sprecher jener Staatsanwaltschaft.
Die Vorermittlungen fungieren demnach jener Prüfung, „ob sich überhaupt ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordnetenbestechung“ ergebe, sagte jener Sprecher weiter. Es gebe keinen Zusammenhang mit
dem Verfahren jener Bundesanwaltschaft wegen mutmaßlicher
geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen den deutschen
Staatsangehörigen Jian G., jener zu Gunsten von Krah gearbeitet hat.