AfD: Bundestag hebt Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner uff

Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner
aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament mit der Mehrheit aller
übrigen Fraktionen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brandner.
Die AfD-Fraktion habe sich enthalten, teilte der Bundestag mit.

Brandner
sagte dem Nachrichtenportal t-online, er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner
Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls weiteres
Ordnungsgeld. Hintergrund ist nach Informationen des Nachrichtenportals
ein Rechtsstreit, den eine Journalistin mit Brandner
wegen einer Äußerung ihr gegenüber führt. Brandner sagte, er habe lediglich von
seinem „Recht auf Meinungsfreiheit“ Gebrauch gemacht. Dem
Bericht zufolge musste der Abgeordnete in dem Fall bereits ein hohes
Ordnungsgeld zahlen, das ein Berliner Gericht verhängt hatte.

Ein
Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer
strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb ist zuvor
die Aufhebung der Immunität erforderlich.

Brandner fiel wiederholt mit antisemitischen Aussagen auf

Brandner ist seit 2013 Mitglied der AfD, zog 2014 in den Thüringer Landtag ein und ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. Dort wird er dem völkisch-nationalistischen Flügel der AfD zugeordnet. Ab 2018 war er Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages. Wegen seiner umstrittenen Aussagen wurde er knapp zwei Jahre später abgewählt

Nach dem antisemitischen
Anschlag in Halle im Jahr 2019 schrieb Brandner auf X, dass Politiker vor Synagogen „lungern“, obwohl bei der Tat
Deutsche erschossen worden seien. Das spielte auf die Solidaritätsversammlungen vor jüdischen Gotteshäusern an und negierte das antisemitische Motiv des Täters. Des Weiteren hatte er das an Udo Lindenberg verliehene
Bundesverdienstkreuz einen „Judaslohn“
genannt – eine antisemitische Bezeichnung für die Belohnung eines
Verräters.

Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner
aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament mit der Mehrheit aller
übrigen Fraktionen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brandner.
Die AfD-Fraktion habe sich enthalten, teilte der Bundestag mit.

Brandner
sagte dem Nachrichtenportal t-online, er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner
Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls weiteres
Ordnungsgeld. Hintergrund ist nach Informationen des Nachrichtenportals
ein Rechtsstreit, den eine Journalistin mit Brandner
wegen einer Äußerung ihr gegenüber führt. Brandner sagte, er habe lediglich von
seinem „Recht auf Meinungsfreiheit“ Gebrauch gemacht. Dem
Bericht zufolge musste der Abgeordnete in dem Fall bereits ein hohes
Ordnungsgeld zahlen, das ein Berliner Gericht verhängt hatte.

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