AfD: Andere Parteien sehen Gerichtsentscheidung nicht denn Sieg z. Hd. die AfD

Nach der Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts gegen die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ haben sich Politiker verschiedener Parteien abwartend geäußert. Er nehme den Eilentscheid zur Kenntnis, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). An der Einstufung der AfD als rechtsextremer „Verdachtsfall“ ändere sich dadurch aber nichts. Für eine Einstufung als gesichert rechtsextrem gelte es jetzt, das Hauptsacheverfahren abzuwarten.

Auch Linken-Chef Jan van Aken richtete den Blick auf das Hauptverfahren und relativierte die Entscheidung. „Das Gericht hat nicht die menschenverachtende Hetze der AfD bewertet und hat auch nicht gesagt, die AfD ist nicht rechtsextrem. Es wurde nur festgestellt, wir müssen erst mal das Hauptverfahren abwarten“, sagte van Aken.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass es zwar innerhalb der AfD laut verfahrensrelevantem Kenntnisstand mit hinreichender Gewissheit gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung gerichtete Bestrebungen gebe. Die Partei sei durch diese allerdings „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Der vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai vergangenen Jahres abgegebenen Bewertung der Bundes-AfD als gesichert extremistisch sei das Gericht „in seinem Beschluss vom heutigen Tag nicht gefolgt“, hieß es weiter. Die Entscheidung wurde im Rahmen eines von der AfD angestrengten Eilverfahrens getroffen. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist dies aber noch nicht.

Forderung nach Verbot einzelner AfD-Landesverbände

Die AfD wertet die Entscheidung als Erfolg. Sie sei „ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat“, sagte Parteichefin Alice Weidel. Das Gericht habe damit „auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel“ vorgeschoben. Co-Parteichef Tino Chrupalla sagte, der Eilentscheid zeige, „dass man eine Opposition auch auf diesem Wege nicht ausschalten kann“. Mit Blick auf das ausstehende Hauptverfahren sprach er allerdings von einem „Zwischenerfolg“.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) plädiert angesichts der jüngsten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei. „Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten“, sagte Maier dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Maier forderte die Prüfung eines Verbots für den Landesverband Thüringen.

Mit Blick auf die gesamte AfD verwies auch Maier auf das Hauptverfahren. „Das Verwaltungsgericht Köln hat heute im einstweiligen Rechtsschutz entschieden. Das ist eine vorläufige Entscheidung, die Hauptsache bleibt abzuwarten.“ Zugleich habe das Gericht sehr deutlich festgestellt: „Es besteht hinreichende Gewissheit, dass es innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gibt“, sagte der SPD-Politiker. „Der starke Verdacht bleibt damit ausdrücklich bestehen.“

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