AfD: AfD-Bundestagsfraktion schließt Jan Wenzel Schmidt aus

Die
AfD-Bundestagsfraktion hat den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt ausgeschlossen. Das erfuhr die ZEIT aus Fraktionskreisen. Die
Fraktion stimmte einem entsprechenden Antrag der Fraktionsspitze zu, wie ein
Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Darin sei ihm fraktionsschädigendes Verhalten vorgeworfen
worden. Hintergrund ist die Debatte über sogenannte Vetternwirtschaft in der AfD. Fraktionschef Tino Chrupalla hatte bereits mit einem Ausschluss gerechnet.

Schmidt bezeichnete die Entscheidung in einer ersten Reaktion als falsch. Reformbedarf werde nicht dadurch gelöst, dass man einzelne Personen zum Problem erklärt, teilte er mit. Er habe für strukturelle Verbesserungen und eine ehrliche Aufarbeitung geworben. Diese Debatte sei notwendig und dürfe nicht personalisiert werden. „Unabhängig vom Ausschluss werde ich weiterhin die inhaltlichen Ziele der AfD unterstützen und im Sinne unserer Wähler arbeiten. Der Partei bleibe ich politisch verbunden.“

Von 2022 bis Februar 2025 war Schmidt Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt. In der AfD heißt es, er habe
sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa
nach China aufzubauen. Obendrein wird ihm angelastet, Parteimitglieder
unter Druck gesetzt zu haben.

Schmidt hatte die Kritik zurückgewiesen und
stattdessen selbst Vorwürfe der Vetternwirtschaft an seine
Parteikollegen in Sachsen-Anhalt gerichtet. Er kündigte auch an, Belege
dafür vorzulegen. In einem Interview des rechten Portals Nius sprach er später von einer „Beutegemeinschaft“. Es würden Mandate hin-
und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst.

AfD-Spitze sieht Rufschädigung

Die AfD Sachsen-Anhalt hatte bereits ein Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt auf den Weg gebracht, dem sich die AfD-Bundesspitze anschloss. Solche Verfahren werden vor Parteischiedsgerichten verhandelt. Das Verfahren gegen Schmidt läuft noch.

Der Abgeordnete habe der Fraktion mit seinen öffentlichen Äußerungen zutiefst geschadet, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann vor der entscheidenden Fraktionssitzung. „Er wollte maximal schädigen, er wollte sich rächen, weil er unterlegen ist in internen Rivalitäten, die es in allen Fraktionen, in allen Parteien gibt, um Ämter, um Geltung und so weiter.“

Schmidts Interview habe in seiner Gänze „massiv rufschädigende Auswirkungen“ für die Fraktion und ihre Mitglieder gehabt, hieß es im Antrag der Fraktionsspitze zum Ausschluss Schmidts. „Die Ausführungen über vermeintliche oder tatsächliche interne Abläufe gehören nicht auf medialer Bühne ausgebreitet.“

AfD-Fraktion zählt nun 150 Abgeordnete

Die AfD-Fraktion verliert mit dem Schritt den zweiten Abgeordneten seit der Bundestagswahl im Februar vor einem Jahr und zählt nun noch 150 Abgeordnete. Im vergangenen Mai hatte der Baden-Württemberger Sieghard Knodel seinen Austritt erklärt, nachdem der Bundesverfassungsschutz die Gesamt-AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte, was er inzwischen nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung nicht mehr darf.

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