Im März machen sich die gestiegenen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen das erste Mal bei der Rente bemerkbar. Zudem wird in Nordrhein-Westfalen die Mietpreisbremse auf 29 weitere Kommunen ausgeweitet. Bei Kleinkrafträdern muss im neuen Monat das grüne Versicherungskennzeichen durch ein blaues ersetzt werden. Für Beschäftigte in der Zeitarbeit steigt zudem der Mindestlohn um gut 50 Cent und die Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Staatsbürger wird in Deutschland um ein Jahr verlängert. Was sich im März 2025 ändert:
Krankenkassenbeiträge für Rentner steigen
Zum Jahreswechsel haben viele gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Dieser liegt aktuell im Schnitt bei 2,9 Prozent und damit 1,2 Prozentpunkte höher als im vergangenen Jahr. Die Auswirkungen der Beitragserhöhung bekamen zuerst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu spüren. Durch eine gesetzliche Verzögerung von zwei Monaten, die im Sozialgesetzbuch verankert ist, sind Rentenbezieher erst im März das erste Mal von der Erhöhung der Zusatzbeiträge betroffen. Menschen mit einer Rente von 1.500 Euro netto im Monat müssen von nun an mit etwa neun Euro weniger rechnen.
Mietpreisbremse wird in NRW ausgeweitet
Ende Januar gab das NRW-Landesministerium für Kommunales bekannt, dass ab dem 1. März 2025 eine neue Mietschutzverordnung in Kraft tritt. Demnach wird die Mietpreisbremse von bisher 18 auf 57 Kommunen ausgeweitet. Laut einem Gutachten, das von der Landesregierung in Auftrag gegeben wurde, gilt der Wohnungsmarkt in diesen Gebieten als angespannt. Die Mieten dürfen in den betroffenen Kommunen nur alle drei Jahre um maximal 15 Prozent erhöht werden. Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen darf die Miete nur zehn Prozent über dem ortsüblichen Wert liegen.
Die Neuregelung legt außerdem fest, dass die sogenannte Kündigungssperrfrist von drei Jahren auf acht Jahre verlängert wird: Nach dem Verkauf einer Mietwohnung darf der neue Besitzer also eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erst aussprechen, wenn diese acht Jahre verstrichen sind.
Eine Liste der Kommunen, für die die ausgeweitete Mietpreisbremse gilt, finden Sie hier.
Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder
Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und E-Scooter müssen ab März mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Das bisherige blaue Kennzeichen wird dann durch ein grünes ersetzt. Es ist der Nachweis für einen bestehenden Versicherungsschutz und sollte daher rechtzeitig gewechselt werden. Wer ab dem 1. März weiterhin die blaue Variante nutzt, macht sich strafbar und riskiert eine Ordnungsstrafe. Zudem besteht nur mit der grünen Version tatsächlich auch ein Versicherungsschutz. Die neuen, grünen Kennzeichen sind beispielsweise online beim Versicherer erhältlich.
Mindestlohn steigt für Beschäftigte in der Zeitarbeit
Für Berufstätige in der Zeitarbeit steigt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn um 53 Cent auf 14,53 Euro. Das Bundesministerium für Arbeit legte die Erhöhung in einer Verordnung im Oktober fest. Der Mindestlohn gilt demnach auch für Beschäftigte, die für ausländische Firmen arbeiten.
Arbeitnehmer in diesem Sektor sind bei einer Leih- oder Zeitarbeitsfirma angestellt und werden von anderen Firmen für einen bestimmten Zeitraum „geliehen“. Im Jahr 2023 machten die Beschäftigten in Zeitarbeit einen Anteil von 2,6 Prozent am gesamten deutschen Arbeitsmarkt aus.
Verlängerter Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine
Für ukrainische Staatsbürger, die aufgrund des russischen Angriffskriegs aus in ihrem Land geflohen sind, wird der vorübergehende Schutzstatus in Deutschland um ein weiteres Jahr verlängert. Das hatte das Bundesinnenministerium bereits im November durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Geltende Aufenthaltstitel und damit zusammenhängende Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen sind nun bis zum 4. März 2026 gültig.
„Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Personen ohne ukrainische
Staatsangehörigkeit, es sei denn, sie oder ihre Familienangehörigen
haben vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer
Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt. Für diese
Drittstaatsangehörigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und
Aufenthaltsrechts“, teilte die Beauftragte der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration auf ihrer Homepage mit.
Nach Angaben des Ministeriums leben in Deutschland derzeit rund 1,1 Millionen Menschen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind.