Änderungen im Juli 2024: Höhere Renten, Start welcher Cannabisclubs und Mautpflicht pro Transporter

Das halbe Jahr ist herum, und auch im Juli gibt es wieder eine Menge Änderungen. Die Rentenbezüge steigen in Ost- und Westdeutschland erstmals im gleichen Ausmaß. Nach der Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April gehen nun auch die sogenannten Cannabisclubs an den Start. 

Transporter, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, müssen ab jetzt auf Bundesstraßen und Autobahnen Maut bezahlen; Neuwagen müssen zahlreiche Assistenzsysteme und eine Blackbox in der Grundausstattung bieten. Die Gasspeicherumlage, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs existiert, wird um 35 Prozent erhöht und lose Getränkeverschlüsse sind bei Einwegflaschen ab jetzt verboten. Alle Änderungen in der Übersicht:

Rente in Ost- und Westdeutschland steigt erstmals gleich stark

Rentnerinnen und Rentner können sich ab Juli über einen Anstieg ihrer Bezüge um 4,57 Prozent freuen. Erstmals steigen diese für alle 21 Millionen Rentner in Deutschland gleich – egal, ob sie in Ost- oder in Westdeutschland leben. Der Rentenwert, der den Wert eines Rentenpunkts angibt, steigt von 37,60 Euro auf 39,32 Euro.

Einen Zuschlag gibt es zudem für rund drei Millionen Rentner mit einer Erwerbsminderungsrente. Menschen, die ihre Rente erstmals zwischen Januar 2001 und Juni 2014 bezogen, bekommen 7,5 Prozent Rentenzuschlag. Wer zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezog, erhält 4,5 Prozent mehr.

Eine wichtige Änderung gibt es für Menschen, die Witwenrente beziehen. Durch die allgemeine Rentenanpassung steigt bei der Hinterbliebenenrente ab Juli der Freibetrag für das eigene Einkommen von 992 Euro auf 1.038 Euro. Dazu steigt die Hinzuverdienstgrenze für jedes waisenberechtigte Kind um 220 Euro. Als waisenberechtigt gelten Kinder und Jugendliche, die durch den Tod eines Elternteils Anspruch auf Waisenrente haben.

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Cannabisclubs gehen an den Start

Mit der Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April wurde auch die Einführung der sogenannten Cannabisclubs beschlossen. Ab dem 1. Juli dürfen Erwachsene diesen Vereinen beitreten und dort Cannabis für den Eigenbedarf anbauen. Die Abgabe von Cannabis ist dabei genau reguliert: Maximal dürfen 25 Gramm einzeln an Mitglieder abgegeben werden. Wer älter als 21 Jahre ist, darf im Monat bis zu 50 Gramm Cannabis erhalten. Bei jüngeren Menschen liegt die Obergrenze bei 30 Gramm pro Monat. Die Anbauvereinigungen dürfen maximal 500 Mitglieder haben und brauchen eine Genehmigung.

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Transporter ab 3,5 Tonnen werden mautpflichtig

Auf den deutschen Bundesstraßen und Autobahnen wird die Mautpflicht auch auf Transporter ausgeweitet. Ab dem 1. Juli sind nun auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen, die für den Transport von Gütern genutzt werden, mautpflichtig. Bisher galt das nur für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Ausnahmen für die Regelung gibt es für Handwerksbetriebe, die ihre Fahrzeuge jedoch vorher online melden müssen.

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Gasspeicherumlage steigt um 35 Prozent

Im Juli steigt die Gasspeicherumlage von derzeit 1,86 Euro auf 2,50 Euro netto pro Megawattstunde. Das sind umgerechnet rund 35 Prozent mehr. Die aktuelle Anhebung begründete die dafür zuständige Trading Hub Europe
GmbH (THE)
damit, dass 2022 Gas zu hohen Preisen eingekauft werden
musste, das später aber zu deutlich niedrigeren Preisen verkauft worden
sei. Ursache sei einerseits die Entwicklung auf dem Weltmarkt und
andererseits ein deutlicher Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland.

Die Gasspeicherumlage war im Jahr 2022 wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und dessen Auswirkungen auf den Energiemarkt eingeführt worden. Die Umlage wird beim Gaspreis hinzugerechnet und soll beim Gasimport die
Mindestfüllmengen in den deutschen Gasspeichern sicherstellen.

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Lose Getränkeverschlüsse werden verboten

Jeder kennt bereits den Verschluss, der mit der PET-Flasche oder der Milchverpackung fest verbunden ist. Ab dem 3. Juli werden diese sogenannten Tethered Caps (zu Deutsch: angebundene Verschlüsse) durch eine EU-Richtlinie an Einweg-PET-Flaschen und Getränkekartons zur Pflicht. Ausgenommen von der Richtlinie sind Mehrwegflaschen sowie Einwegflaschen mit einem Volumen von mehr als drei Litern. Die Regel soll dazu dienen, die aus Kunststoff bestehenden Deckel an den Flaschen zu binden, damit diese seltener in der Natur landen.

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Mehrere Assistenzsysteme werden bei Neuwagen zur Pflicht

Neu zugelassene Autos müssen ab Juli europaweit mehr grundlegende Assistenzsysteme bieten als bisher. Dazu gehören unter anderem die Intelligent Speed Assistance (ISA), die von nun an jeder Neuwagen bieten muss. Mithilfe der ISA wird der Fahrer oder die Fahrerin akustisch vor zu hoher Geschwindigkeit gewarnt.

Außerdem ist jetzt auch in jedem Neuwagen eine sogenannte Blackbox vorgeschrieben. Diese soll beispielsweise nach einem Unfall und nach einem richterlichen Beschluss Auskunft über das Fahrverhalten geben, um den Unfallhergang besser rekonstruieren zu können. Darüber hinaus sind ab Juli unter anderem auch Notbremsassistent, Rückfahrassistent und ein Spurhalteassistent bei neu zugelassenen Autos verpflichtend.

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Bundestagsabgeordnete bekommen mehr Geld

Die 734 Abgeordneten im Bundestag bekommen ab Juli 635,50 Euro pro Monat mehr. Die Diäten steigen damit umgerechnet um sechs Prozent von bisher 10.591,70 Euro auf 11.227,20 Euro im Monat. Es ist die stärkste Anhebung seit dem Jahr 1995. Parallel zu den Diäten steigen auch die Abgeordnetenpensionen. Grundlage für die Anhebung war die Entwicklung des Nominallohnindexes, der laut Statistischem Bundesamt um 6,0 Prozent gestiegen ist. Die Diäten für Bundestagsabgeordnete sind an diese allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt.

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Pfändungsfreigrenze wird erhöht

Für verschuldete Personen erhöht sich ab Juli das garantierte Existenzminimum. Die sogenannte Pfändungsfreigrenze, die festlegt, wie viel Geld ein Schuldner pro Monat mindestens erhalten muss, steigt ab dem 1. Juli von 1.402,28 Euro auf 1491,75 Euro. Liegt das Einkommen des Schuldners über der Freigrenze, bleibt der Person ab Juli ein Teil des Mehrverdienstes erhalten. Zudem erhöht sich der pfändungsfreie Betrag bei Unterhaltszahlungen. Seit 2021 wird die Pfändungsfreigrenze jährlich an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.

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Zwei Änderungen bei der Krebsvorsorge

Bei der Brustkrebsvorsorge wird zum 1. Juli die Altersobergrenze für gesetzlich versicherte Menschen in Deutschland angehoben. Nun haben auch Frauen bis 75 Jahre einen Anspruch auf ein kostenfreies Mammographie-Screening zur Krebsvorsorge. Die Altersobergrenze lag bislang bei 69 Jahren. Nach Angaben der deutschen Krebsgesellschaft ist Brustkrebs mit etwa 30 Prozent aller Krebsfälle die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland.

Eine Neuerung gibt es zudem bei der Früherkennung von Lungenkrebs. Ab dem 1. Juli startet ein Screening-Programm für langjährige Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren, die schon länger als 25 Jahre rauchen – oder auf mehr als 15 sogenannte Packungsjahre kommen. Bei der Anzahl der Packungsjahre wird die Zahl der Raucherjahre mit der Zahl der durchschnittlich gerauchten Zigarettenpackung pro Tag multipliziert.

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa und AFP

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Das halbe Jahr ist herum, und auch im Juli gibt es wieder eine Menge Änderungen. Die Rentenbezüge steigen in Ost- und Westdeutschland erstmals im gleichen Ausmaß. Nach der Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April gehen nun auch die sogenannten Cannabisclubs an den Start. 

Transporter, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, müssen ab jetzt auf Bundesstraßen und Autobahnen Maut bezahlen; Neuwagen müssen zahlreiche Assistenzsysteme und eine Blackbox in der Grundausstattung bieten. Die Gasspeicherumlage, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs existiert, wird um 35 Prozent erhöht und lose Getränkeverschlüsse sind bei Einwegflaschen ab jetzt verboten. Alle Änderungen in der Übersicht:

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