In Deutschland ändert sich zur vorgezogenen Bundestagswahl das Wahlrecht, wodurch im Bundestag die Sitzanzahl der Abgeordneten sinkt. Im neuen Monat tritt zudem der sogenannte AI Act der Europäischen Union in Kraft. Durch das Gesetz werden bestimmte Arten von KI-Anwendungen innerhalb der Europäischen Union verboten. Außerdem sinkt die Vergütung für eingespeisten Strom aus neuen Photovoltaikanlagen, und der öffentliche Dienst bekommt mehr Geld. Was sich im Februar 2025 ändert:
Überhang- und Ausgleichsmandate fallen im Bundestag weg
Der Bundestag ist seit dem Jahr 2002 mit jeder Wahl gewachsen. Zu Beginn der aktuellen Legislatur hatte das Parlament 736 Sitze – so viele wie noch nie. Die Anzahl der Sitze soll nun durch das neue Wahlrecht auf 630 Sitze begrenzt werden. Um das zu erreichen, fallen bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg. Maßgeblich für die Anzahl der Sitze im Bundestag ist das Zweitstimmenergebnis der Parteien. Das bedeutet auch, dass künftig nicht jede Gewinnerin oder jeder Gewinner eines Wahlkreises per Direktmandat ins Parlament einziehen wird.
Bestimmte KI-Anwendungen werden durch EU eingeschränkt
Am 2. Februar treten in der Europäischen Union neue Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) in Kraft. Der sogenannte AI Act legt fest, wie KI-Systeme eingesetzt werden dürfen, und verbietet bestimmte Anwendungen gänzlich. Damit sollen Bürger vor besonders für Missbrauch anfälliger KI geschützt werden.
Die Verordnung teilt KI-Anwendungen künftig in vier verschiedene Risikoklassen ein. Anbieter müssen den jeweiligen Klassen entsprechende Sicherheits- und Transparenzanforderungen erfüllen. Besonders betroffen sind Programme, die Menschen anhand von Merkmalen oder Verhaltensweisen bewerten, wie etwa das Social Scoring in China.
Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, sind künftig verpflichtet, ihre Systeme nach den vier Risikostufen zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Vergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen sinkt
Wer sich eine
Photovoltaikanlage zulegen und den produzierten Strom ins Netz
einspeisen möchte, erhält von Februar 2025 an weniger Entgelt als zuvor.
Ab diesem Zeitpunkt wird die Einspeisevergütung für Strom aus neu
installierten Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz um ein Prozent
auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde sinken.
Die Preisanpassung wird immer halbjährlich durchgeführt. Zuletzt sank die Vergütung im August von 8,11 Cent auf 8,03 Cent pro Kilowattstunde.
Für Betreiber von bereits installierten Solaranlagen ändert sich
nichts. Nachdem eine Anlage in Betrieb genommen wurde, bleibt die
Einspeisevergütung 20 Jahre lang gleich.
Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst
Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten von Februar an mehr Geld. Die Gehälter steigen um 5,5 Prozent. Es ist die letzte Stufe eines Tarifabschlusses, der bereits Ende 2023 erzielt wurde. Über die gesamte Laufzeit steigen die Bezüge der Beschäftigten um durchschnittlich elf Prozent. Ziel ist es, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen und auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu reagieren.
Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP