Änderungen im April 2026: Neue Preisregel beim Tanken, USB-Anschlüsse im Zusammenhang Laptops verpflichtend

Im April treten in Deutschland und der EU mehrere Neuerungen in Kraft, die sich im Alltag unmittelbar bemerkbar machen. So dürfen Tankstellen die Spritpreise ab Monatsbeginn nur noch einmal täglich bis 12 Uhr anheben. Gleichzeitig erhalten rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder mehr
Geld, während psychotherapeutische Leistungen schlechter vergütet
werden.
 

In den folgenden Wochen kommen weitere Stichtage hinzu, darunter neue Zuschläge für Hebammen, die USB-C-Pflicht für Laptops, das Lachgas-Verbot für Minderjährige, die Umstellung auf das EU-Einreisesystem EES sowie neue Regeln zur Lungenkrebs-Früherkennung. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Tankpreise dürfen nur noch einmal am Tag erhöht werden

In Deutschland sollen Tankstellen ihre Kraftstoffpreise künftig nur noch einmal pro Tag anheben dürfen. Der Bundesrat hat am 27. März das entsprechende Maßnahmenpaket der Bundesregierung gebilligt. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll die neue Preisregel zum 1. April in Kraft treten.

Vorgesehen ist, dass Preiserhöhungen nur noch um 12 Uhr möglich sind; Preissenkungen sollen dagegen jederzeit erlaubt bleiben. Zudem soll das Bundeskartellamt zusätzliche Befugnisse erhalten, um gegen überhöhte Preise vorgehen zu können. So müssen die Tankstellenunternehmen künftig darlegen, dass Preissteigerungen sachlich
gerechtfertigt sind.

Warum Tankstellen bislang so oft die Preise erhöht haben, lesen Sie in dieser Analyse.

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Honorarkürzungen bei psychotherapeutischen Leistungen

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat beschlossen, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April um 4,5 Prozent zu senken. Zur Begründung verweist der Verband darauf, dass die Honorare von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Arztgruppen überdurchschnittlich gestiegen seien.

Die Entscheidung löste bereits heftige Kritik aus: Berufsverbände, Psychotherapeutenkammern und Kassenärztliche Vereinigungen befürchten, dass sich die längst angespannte Lage bei Therapieplätzen durch die Kürzung noch weiter verschlimmert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nach eigenen Angaben Klage dagegen eingereicht. KBV-Chef Andreas Gassen sprach Mitte März von einer „fatalen Entscheidung“, die zulasten psychisch erkrankter Menschen gehe und die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten deutlich benachteilige; ein zentraler Baustein der ambulanten Versorgung werde „vollkommen grundlos“ geschwächt.

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Tarifbeschäftigte der Länder bekommen mehr Geld

Nach der Einigung von Gewerkschaften und Arbeitgebern erhalten rund
925.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst ab dem 1. April mehr Geld. Die Entgelte steigen um 2,8 Prozent oder mindestens um 100 Euro pro Monat. Die Regelung gilt in 15 von 16 Bundesländern, da Hessen separat verhandelt.

Weitere Erhöhungen folgen stufenweise: Zum 1. März 2027 gibt es die nächste Anpassung, zum 1. Januar 2028 kommt ein weiteres Prozent hinzu. Nachwuchskräfte erhalten zu denselben Stichtagen insgesamt 150 Euro mehr. Außerdem werden die Zulagen angehoben: Die Schichtdienstzulage steigt auf 100 Euro im Monat, die Wechselschichtzulage auf 200 Euro monatlich – in Krankenhäusern auf 250 Euro.

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Hebammen bekommen Zuschläge

Nach monatelangen Verhandlungen haben eine Arbeitsgruppe aus Berufsverbänden und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zentrale Punkte vereinbart, nach denen Hebammen ab April mehr Geld erhalten sollen. Gleichzeitig sollen bürokratische Hürden sinken, um den Berufsalltag zu entlasten.

Konkret sieht die Vereinbarung vor, dass Hebammen bei Geburten im Krankenhaus bestimmte Zuschläge für die 1:1-Betreuung künftig auch dann bekommen, wenn die Gebärenden erst sehr kurzfristig vor der Entbindung in der Klinik eintreffen. Zudem wird die Abrechnung erleichtert: Für telefonische Beratungen von Frauen zu Hause müssen Hebammen künftig keine Unterschrift mehr einholen, die bisher als Nachweis erforderlich war, teilten der Deutsche Hebammenverband und der Kassenverband mit.

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Verpflichtender USB-C-Ladeanschluss bei Laptops

Bereits seit Ende 2024 müssen in der EU neu produzierte Smartphones, Tablets, Kopfhörer und andere elektrische Kleingeräte, sofern sie per Kabel geladen werden, mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sein. Ab dem 28. April gilt diese Vorgabe auch für Laptops – nachdem für sie bislang eine längere Übergangsfrist lief. Auch besonders leistungsstarke Geräte, die mehr als die über USB-C möglichen 240 Watt benötigen, müssen den Anschluss zumindest zusätzlich als weitere Buchse eingebaut haben.

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Verbot von Lachgas für Minderjährige

Minderjährige dürfen ab dem 12. April bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Generell verboten werden der Online-Handel mit Lachgas und der Kauf an Automaten. An Erwachsene dürfen nur noch 8,4-Gramm-Kartuschen, begrenzt auf maximal zehn
Stück pro Verkaufsvorgang, verkauft werden. Hintergrund sind erhebliche Gesundheitsgefahren, die insbesondere für
Jugendliche mit dem Konsum verbunden sind – von Bewusstlosigkeit bis hin
zu dauerhaften Schäden am Nervensystem. Häufig atmen Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N₂O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein.

Strengere Vorgaben gelten ab dem 12. April auch für die in sogenannten K.-o.-Tropfen enthaltenen Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Das Inverkehrbringen, der Handel sowie die Herstellung der Reinstoffe mit einem Gehalt von jeweils mehr als 20 Prozent sind künftig verboten, da die Stoffe unter anderem bei Sexual- und Raubdelikten eingesetzt werden. Ausgenommen bleibt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die anerkannte Verwendung zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie als Arzneimittel oder Medizinprodukt.

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Förderung für Ladestellen in Mehrparteienhäusern

Das Bundesverkehrsministerium hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, das den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Mehrparteienhäusern beschleunigen soll. Nach Angaben von Minister Patrick Schnieder (CDU) stehen dafür 500 Millionen Euro bereit. Gefördert werden soll unter anderem die Anschaffung von Ladestationen, Netzanschlüssen und weiterer notwendiger Technik.

Demnach darf die Ladeleistung pro Ladepunkt maximal 22 kW betragen. Erste Anträge können ab 15. April 2026 über ein eigens eingerichtetes Förderportal eingereicht werden. Vorgesehen sind Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro je Ladepunkt, die in separaten Programmlinien an Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Wohnungsunternehmen, private Vermieter sowie Wohnungsbaugesellschaften gehen sollen. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

Mehr Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.

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EU stellt endgültig auf elektronisches Einreisesystem um

Am 10. April ist die stufenweise Einführung des elektronischen
Grenzsystems der EU abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt werden Ein- und
Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die zu einem Kurzaufenthalt im
Schengenraum berechtigt sind, nur noch elektronisch über das EES
(Entry-Exit-System) erfasst. Der Passstempel entfällt dagegen mit der
Änderung endgültig. 

Bei der Einreise werden unter anderem
personenbezogene Daten wie Name, Vorname und Geburtsdatum, Angaben zum
Reisedokument sowie biometrische Merkmale (Fingerabdrücke und
Gesichtsbild) gespeichert; hinzu kommen Zeitpunkt und Ort der Ein-
beziehungsweise Ausreise.

Ziel des EES ist es, die Sicherheit an
den Außengrenzen zu erhöhen, Identitätsbetrug zu erschweren und
Überschreitungen der zulässigen Aufenthaltsdauer schneller zu erkennen.
Für Bürgerinnen und Bürger der EU ändert sich durch die Einführung des
Systems nichts.

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Kostenlose Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs

Ab dem 1. April können aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher einmal jährlich eine kostenlose Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs in Anspruch nehmen. Das Angebot richtet sich an Menschen im Alter von 50 bis 75 Jahren und erfolgt mittels Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT). Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

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