Acht Jahre Haft z. Hd. Maja T.: Politischer Schauprozess mit deutscher Beihilfe


Nach Überzeugung der Richter soll Maja T. Teilnehmer eines Neonazi-Aufmarschs gewalttätig angegriffen haben, nun sollen acht Jahre in ungarischer Haft folgen

Foto: Bernadett Szabo/Reuters/picture alliance


Die nichtbinäre Antifaschist*in wurde in Ungarn in erster Instanz verurteilt – nach einem Verfahren, das massive rechtsstaatliche Mängel aufweist. Der Fall Maja T. zeigt, wie brüchig der Rechtsschutz in der EU insgesamt geworden ist

Acht Jahre Haft. Dazu hat jüngst ein ungarisches Gericht Maja T. aus Deutschland verurteilt. Der Vorwurf: Sie soll sich an Angriffen auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt haben und Teil einer „kriminellen Organisation“ gewesen sein.

Nach der Urteilsverkündung sprach Maja T.s Vater, Wolfram Jarosch, von einem politischen Schauprozess. Das Verfahren war tatsächlich auf zahlreichen Ebenen keines Rechtsstaats würdig. Vielmehr wurde an einer nichtbinären Antifaschist*in ein öffentliches Exempel statuiert – durch das Orbán-Regime, aber auch mithilfe der deutschen Behörden. Denn dass Maja T. überhaupt an Ungarn ausgeliefert wurde, ist ein Skandal.

Wie die deutsche Polizei Maja T. nach Ungarn entführte

Kurzer Rückblick: Nach Überzeugung der Richter soll Maja T. Teilnehmer eines Neonazi-Aufmarschs gewalttätig angegriffen haben. Im Dezember 2023 hatten Beamte Maja T. in Berlin verhaftet. Ungarn verlangte eine Auslieferung und das Berliner Kammergericht stimmte zu. Maja T.s Anwälte legten dagegen Eilbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, das ihnen wenige Stunden später recht gab: Das Kammergericht habe die Haftumstände für Maja T. als nichtbinäre Person nicht ausreichend geprüft. Die sächsische Polizei und die Berliner Staatsanwaltschaft hatten da aber schon Fakten geschaffen.

In einer Nacht-und-Nebel-Aktion brachten sie Maja T. nach Ungarn, und zwar, bevor das Gericht Zeit hatte, über den Eilantrag zu entscheiden. Damit wurde der Rechtsschutz faktisch vereitelt. Die Auslieferung Maja T.s war somit, wie Karlsruhe später betonte, rechtswidrig. Aber da war es bereits zu spät.

Videoüberwachung, Kontrollen und Intimuntersuchungen

Die Haftbedingungen in Ungarn stellten eine große Belastung dar. Maja T. berichtete von permanenter Videoüberwachung, stündlichen Kontrollen, entwürdigenden Intimuntersuchungen sowie untragbaren hygienischen Bedingungen. Hinzu kamen die Folgen der Isolationshaft, die in einem Hungerstreik von Maja T. und einem Protestmarsch ihres Vaters mündeten. Politiker forderten die Rücküberstellung, queere Verbände warnten vor Folter – davon wollte man in Budapest und Berlin nichts wissen.

Wenig verwunderlich: Zum autoritären Projekt Viktor Orbáns gehört es, nichtbinären Menschen die Existenz abzusprechen. Pride-Veranstaltungen sind seit Jahren Repressionen ausgesetzt. Die Sichtbarmachung queerer Identitäten wird kriminalisiert. Jüngst verfügte Orbán außerdem ein Verbot der „Antifa“ und forderte gemeinsam mit Regierungsmitgliedern wiederholt harte Strafen für Maja T.

Ein fairer Prozess war nicht zu erwarten

Unter diesen Bedingungen war ein fairer Prozess nicht zu erwarten. Beobachter berichteten dann auch von einer oberflächlichen Beweisaufnahme und einem Urteil, das vor allem auf Indizien beruhte. Die öffentliche Zurschaustellung angeblicher „linker Terrorist*innen“ nutzte Orbán zugleich für eigene Zwecke im Vorfeld der anstehenden Parlamentswahlen.

Nach der Urteilsverkündung haben nun sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Maja T.s Anwälte Berufung eingelegt. Möglicherweise soll später ein Absitzen der restlichen Haftzeit in Deutschland möglich sein, heißt es. Maja T.s Anwälte befürchten jedoch, dass die ungarische Justiz die Überstellung verzögern könnte.

Dass sie zu solchen Schikanen in der Lage ist, ist auch eine Konsequenz des Handelns deutscher Behörden. Der Fall zeigt, wie brüchig rechtsstaatliche Garantien innerhalb der EU geworden sind. Das hat Folgen weit über Maja T. hinaus.

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