Abkommen unterzeichnet: Gelingt jener Schulterschluss zwischen jener EU und jener Schweiz?

Die Unterzeichnung der neuen Verträge zwischen der EU und der Schweiz zog sich hin am Montag in Brüssel. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin mussten 18 Teilabkommen unterschreiben. Diese sollen das Verhältnis der Partner nach jahrelangem Ringen auf eine neue Basis stellen. Die Schweiz bewahrt damit ihren freien Zugang zum Binnenmarkt der EU. Außerdem stärkt sie über ein neues Stromabkommen die eigene Versorgungssicherheit. Von der Leyen betonte die „enorme geostrategische Bedeutung“ der Einigung. Europa müsse zusammenarbeiten. Sie zeigte sich deshalb zuversichtlich, dass die Schweiz das Vertragswerk nun auch ratifiziert, damit es endgültig in Kraft treten kann.

In der EU müssen noch das Europäische Parlament und der Ministerrat zustimmen. Das gilt allerdings als Formsache. In der Schweiz ist die Lage komplizierter. Es müssen sowohl das Parlament als auch die Schweizer Bevölkerung zustimmen. Das Parlament in Bern wird sich im Laufe des Jahres mit dem Vertragswerk befassen. Im Moment spricht viel dafür, dass sich eine Mehrheit der Abgeordneten dafür ausspricht. Denn mit der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) hat sich nur eine Partei klar gegen die Verträge ausgesprochen.

Rechtspopulisten sprechen von „Unterwerfungsvertrag“

Die wählerstärkste Partei des Landes lehnt jegliche Annäherung an die EU ab und spricht von einem „Unterwerfungsvertrag“. Angefeuert von den Gewerkschaften waren anfangs auch die Sozialdemokraten im Lager der Gegner. Ihre Sorge, dass die hohen Schweizer Löhne unter Druck geraten könnten, wurde aber durch flankierende Schutzmaßnahmen entschärft. So kann die Schweiz die Zuwanderung einschränken, falls diese schwerwiegende wirtschaftliche Probleme, etwa auf dem Arbeitsmarkt, auslöst.

Denkbar ist allerdings, dass das Parlament dem Vertragspaket auf anderer Ebene Steine in den Weg legt. Die Abgeordneten könnten beschließen, dass es in der – wohl erst 2028 stattfindenden – Volksabstimmung nicht nur einer Stimmenmehrheit des Volkes bedarf, sondern dass zusätzlich die Bevölkerung in mehr als der Hälfte der 26 Kantone Ja sagen müsste. Angesichts der in den ländlichen Kantonen der Deutschschweiz weitverbreiteten EU-Skepsis wäre dieses sogenannte Ständemehr viel schwieriger zu erreichen als eine einfache Volksmehrheit. Deshalb hat sich die Regierung in Bern gegen das Ständemehr ausgesprochen.

Wirtschaft hofft auf Rechtssicherheit

Für die Schweiz steht viel auf dem Spiel. Die EU ist ihr mit Abstand wichtigster Handelspartner; mehr als die Hälfte aller Exporte geht dorthin. Ohne eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der bestehenden bilateralen Verträge zu technischen Handelshemmnissen, Personenfreizügigkeit sowie zum Luft- und Landverkehr droht eine schleichende Erosion des Marktzugangs. Das neue Stromabkommen mit der EU wäre zudem wichtig für die Versorgungssicherheit. Daher sind große Teile der Wirtschaft für die neuen Abkommen. Diese sorgen für Rechtssicherheit und Stabilität in einer Phase, in der die Unternehmen bei Geschäften in Trumps Amerika einer ungeahnten Willkür ausgesetzt sind.

Anders als bislang solle es künftig klare Regeln für die Übernahme von EU-Recht geben. In Streitfällen soll ein paritätisch besetztes Schiedsgericht entscheiden. Sofern EU-Binnenmarktrecht berührt ist, muss zuvor die Meinung des Europäischen Gerichtshofs eingeholt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Schweiz im wirtschaftlichen Miteinander nicht besser gestellt wird als die EU-Mitglieder.

Das Volk kann Veto einlegen

Änderungen im EU-Recht, die sich auf die genannten Verträge auswirken, soll die Schweiz nach den neuen Regeln „dynamisch“ übernehmen. Das bedeutet: Regierung, Parlament oder Volk können in jedem Einzelfall ein Veto einlegen. Falls das geschieht, darf die EU Ausgleichsmaßnahmen verlangen, zum Beispiel reziprok den Zugang zur EU beschränken. Das Schiedsgericht prüft dann, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind.

Die Schweiz überweist zudem rückwirkend von Ende 2024 an einen Beitrag von 140 Millionen Euro an strukturschwache EU-Staaten. Hinzu kommt ein Jahresbeitrag von 375 Millionen Euro bis 2036. Er wird fällig, sobald das Abkommen in Kraft tritt. Damit rückt der Beitrag der Schweiz näher an denjenigen heran, den Norwegen für die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum zahlt.

Die Schweizer Wirtschaft steht allerdings nicht geschlossen hinter den Verträgen. Angeführt von den milliardenschweren Gründern des Beteiligungsunternehmens Partners Group, warnen etliche Unternehmer vor dem Bürokratieaufbau, der durch die Übernahme Brüsseler Regulierungen auf die Schweiz zukomme. Die Befürworter argumentieren, dass die Schweiz nur 95 neue Rechtsakte übernehmen müsse, was weniger als ein Prozent des EU-Binnenrechts sei. Zudem gehe es dabei vor allem um einheitliche technische Normen, die den Aufwand für Schweizer Unternehmen reduzierten. Die SVP beklagt vor allem den Verlust an Souveränität, der mit der vereinbarten Rechtsübernahme einhergehe.

In der für die EU zentralen Frage der Personenfreizügigkeit droht indes neuer Ärger. Im Juni stimmt die Schweiz über die von der SVP lancierte Volksinitiative „Keine 10-Millionen-Schweiz“ ab. Das bezieht sich auf die Zahl der Einwohner, die momentan gut neun Millionen beträgt. Sobald die Schwelle von zehn Millionen näher rückt, müsste der Bund gemäß der Initiative den Zustrom von Ausländern bremsen. Dies liefe über kurz oder lang auf eine Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens hinaus, das es EU-Bürgern erlaubt, in der Schweiz zu arbeiten.

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