AfD-Wahlparty: AfD geht gegen Gerichtsbeschluss zugunsten von Pressevertretern vor

Die AfD geht gegen einen Gerichtsbeschluss
vor, der sie verpflichtet, von ihr ausgeschlossenen Journalisten den Zutritt zu
ihrer Wahlparty in Thüringen zu erlauben. Es sei
Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts
Erfurt eingelegt worden, sagte ein Parteisprecher. Zudem habe seine Partei Beschwerde
beim Thüringer Verfassungsgericht in Weimar eingelegt, weil sie ihre Prozessrechte missachtet sehe.

Das
Nachrichtenmagazin Der Spiegel, die Springer-Marken Bild und Welt
sowie die Tageszeitung taz hatten sich gemeinsam an das Landgericht
gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der Wahlparty vorzugehen. Sie sehen die Pressefreiheit
bedroht. Zentrale Wahlpartys von Parteien am Wahltag sind traditionell
wichtige Anlaufpunkte für Journalisten. Diese fangen dort die Stimmung
zu den Wahlergebnissen ein, führen Interviews – häufig sind viele
prominente Vertreter einer Partei vor Ort.
Das Landgericht
Erfurt hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den klagenden
Medienhäusern recht gegeben. Der Beschluss ist aber nicht rechtskräftig,
weil die AfD Widerspruch einlegte. Eine Gerichtssprecherin sagte, nächster Schritt sei nun eine mündliche
Verhandlung an diesem Samstagvormittag vor dem Landgericht Erfurt.

Unklare Lage für den Wahltag

Damit
ist die Lage zwei Tage vor dem Wahltag unklar. Es ist nicht absehbar,
ob es bis Sonntag noch zu weiteren Entscheidungen kommt. Ein Sprecher
des Nachrichtenmagazins Der Spiegel sagte: „Sollte
der Beschluss am Sonntagabend Bestand haben, hat die Redaktion vor, die
ihr zugesprochenen Rechte auch wahrzunehmen.“ Das Landgericht
erläuterte, dass eine einstweilige Verfügung trotz eines eingegangenen
Widerspruchs weiterhin Gültigkeit besitzt, und zwar solange bis diese
nicht aufgehoben wurde.

Der AfD-Sprecher begründete den Widerspruch und die Beschwerde damit, dass das Landgericht Erfurt der AfD
ohne Not nicht die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben habe. Aus
seiner Entscheidung ergebe sich der mögliche Anspruch anderer
Medienvertreter, zugelassen zu werden. Das würde die vorhandene
Platzkapazität sprengen – die üblichen Sicherheitsstandards müssten
eingehalten werden. Es gebe Interesse von deutlich über 100
Medienvertretern, zu der AfD-Wahlparty zu kommen, sagte der Parteisprecher.