AfD-Verbotsverfahren: Grünenpolitiker Omid Nouripour ungeschützt zu Händen AfD-Verbotsverfahren

Der Grünenchef Omid Nouripour hat sich für ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. „Alleine das, was an öffentlicher Beweislast gegen die AfD vorliegt, ist erdrückend groß“, sagte Nouripour der Welt am Sonntag. Eine wehrhafte Demokratie könne ihrer eigenen Zersetzung durch Antidemokraten nicht folgenlos zuschauen. 

Ähnlich äußerte sich seine Parteikollegin und Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Ich halte es gerade nach den Vorgängen in Thüringen für richtig, prüfen zu lassen, ob die AfD als Ganzes gegen unsere Verfassung verstößt.“ Unabhängig vom Ausgang eines etwaigen Verfahrens müsse allerdings die politische Auseinandersetzung mit der AfD klar weitergeführt werden, sagte Göring-Eckardt.

Widerspruch vom ehemaligen Bundespräsidenten

Der frühere Bundespräsident Joachim Gauck hingegen sprach sich gegen ein Verbot der in weiten Teilen als rechtsextrem eingestuften Partei. Zwar würde „mein Bauchgefühl der Partei das Verbot herzlich gönnen“, sagte Gauck den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Aber in der Politik darf man nicht nur fühlen. Und die Ratio sagt mir, dass wir mit einem Verbotsverfahren die Wählerschaft der Partei ja nicht einfach abschaffen würden.“ Vielmehr würde laut Gauck so noch mehr Wut und noch mehr Radikalität erzeugt werden. „Das wäre politisch schädlich.“ 

Bei einem AfD-Verbot befürchtet Gauck zudem, dass verunsicherte konservative Bürger den Staat als Feind erleben. Seiner Meinung nach sollte weniger auf staatliche Eingriffe gesetzt werden. Stattdessen brauche es „eine aktivere Zivilgesellschaft und einen engagierten Kampf gegen Nationalpopulismus“.

In den vergangenen Tagen wurde eine geplante fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten für einen Antrag zu einem AfD-Verbotsverfahren diskutiert. Diese stieß bereits – unter anderem bei SPD und Union – auch auf Skepsis. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte beispielsweise, er halte ein AfD-Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt für zu riskant. Aus seiner Sicht lägen nicht genug Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD vor. Der Bundestag ist neben der Bundesregierung und dem Bundesrat eines von drei Verfassungsorganen, das ein Parteiverbotsverfahren anstoßen kann.