AfD: AfD-Fraktion scheitert mit Klage aufwärts Zuteilung von Fraktionssaal
Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion auf
die Zuteilung eines Fraktionssaales im Bundestag ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht in Karlsruhe
sah keine Verletzung von Rechten der
Fraktion. Der Ältestenrat hatte nach der Bundestagswahl entschieden,
dass die SPD den Otto-Wels-Saal weiter nutzen kann. Der AfD wurde ein kleinerer
Saal zugewiesen, obwohl ihre Fraktion größer ist.
Die Partei argumentierte beim Einreichen der Klage im
Juli, dass durch die „unzureichende Größe des Sitzungssaals“ ihre
Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte „massiv
eingeschränkt“ würden. Die Ansicht der Fraktion, „der Otto-Wels-Saal entspreche als
zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte
der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl“, teilte der
Senat mit. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern
Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen, heißt es weiter. Der
verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasse nicht das Recht auf
einen bestimmten Sitzungssaal.
SPD nur noch mit 120 Abgeordneten vertreten
Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte
die zur zweitstärksten Fraktion angewachsene AfD mit aktuell 151
Abgeordneten Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im
Reichstagsgebäude erhoben. Den nutzte bisher die SPD, die seit der Wahl
aber mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist.
Für die SPD hat der Saal große symbolische
Bedeutung. Dessen Name erinnert an den früheren Parteivorsitzenden Otto
Wels. Er hatte nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 für
die SPD deren Ablehnung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes mit den
berühmt gewordenen Worten begründet: „Freiheit und Leben kann man uns
nehmen, die Ehre nicht.“
Alter FDP-Saal der AfD zugewiesen
Der
Ältestenrat des Bundestages, in dem die Fraktionen entsprechend ihrer
Stärke im Bundestag vertreten sind, hatte nach langem Streit schließlich
im Mai mit Mehrheitsbeschluss gegen die AfD entschieden. Die SPD konnte
ihren Saal behalten und der AfD wurde der frühere Sitzungssaal der
FDP-Fraktion zugewiesen, der deutlich enger ist.
Der
Ältestenrat sei berechtigterweise davon ausgegangen, dass er durch
Mehrheitsbeschluss über die Zuteilung der Säle entscheiden kann und kein
Zugriffsverfahren nach Fraktionsstärke gilt, entschied das
Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung des Rates verletzte die AfD
auch nicht in ihrem Recht auf Gleichbehandlung. Er durfte davon
ausgehen, dass der zugeteilte Saal für die Fraktionsgröße der AfD
geeignet war.