Änderungen im September 2024: Verkaufsverbot von Kindersitzen und Fristende zum Besten von die Steuererklärung
Im September läuft sowohl die Deadline für die Steuererklärung ab als auch die für den Check der Gasheizungen. Wer Coronahilfen beantragt hat und bereits eine Fristverlängerung hatte, muss spätestens im September die Schlussabrechnung einreichen. Zudem können erste Rechnungen und Belege für die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. Auch wird die freiwillige Erklärung zur Organspende vereinfacht und ist nun auch über die Apps der Krankenkassen möglich. Alle Änderungen im Überblick:
Deadline für die Steuererklärung 2023
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 verpflichtet ist, hat im September die letzte Möglichkeit, sich darum zu kümmern. Denn ohne Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins endet die Abgabefrist offiziell am 2. September 2024. Die Steuererklärung muss bis zu diesem Zeitpunkt an das Finanzamt übermittelt werden. Wer sich steuerlich beraten lässt, hat dagegen deutlich mehr Puffer: Stichtag ist hier der 2. Juni 2025.
Frist für den Gasheizungscheck
Besitzerinnen und Besitzer einer Gasheizung sind seit dem 1. Oktober 2022 verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen. Das Ziel ist, den Verbrauch der Heizung optimal an den jeweiligen Bedarf anzupassen. Die Frist für den Check der Gasheizung läuft am 15. September ab. Wer bereits nachweislich einen hydraulischen Abgleich durchgeführt hat, ist von der Pflicht befreit. Mieter müssen grundsätzlich nichts unternehmen, der Eigentümer ist in der Pflicht.
Erste Nachweise für Heizungsförderung können eingereicht werden
Ab dem 30. September können die ersten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Rechnungen und Belege von Vorhaben bei der deutschen Förderbank KfW einreichen, für die sie eine Heizungsförderung beantragt haben. Die Übermittlung der Daten funktioniert digital. Die Nachweise sollen dazu über die Plattform Mein KfW hochgeladen werden. Nach der Prüfung der Unterlagen wird das Geld ausgezahlt. Ab November sollen dann auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ihre Belege einreichen können.
Schlussabrechnung für Coronahilfen endet
Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen, die während der Coronapandemie Hilfszahlungen erhielten, können die Schlussabrechnung dafür noch bis zum 30. September einreichen. Die Schlussrechnungen dient dabei zum Abgleich der beantragten Hilfe und dem tatsächlich zustehenden Zuschuss, was zu Rück- oder Nachzahlungen führen kann.
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen waren von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige unterstützt worden, die erhebliche coronabedingte Umsatzrückgänge erlitten. Die Anträge wurden damals zunächst vorläufig bewilligt, um die Auszahlung der insgesamt 63 Milliarden Euro an Bundesmitteln zu beschleunigen.
Kauf- und Verkaufsverbot von Kindersitzen mit Kennzeichen R44
Kindersitze entwickeln sich mit neuen Sicherheitsstandards immer weiter. Damit diese immer den neuesten Sicherheitsvorgaben entsprechen, wird ab September der Verkauf und Kauf von Kindersitzen vom Typ R 44 verboten. Schon seit 2023 dürfen die Sitze mit dieser Kennzeichnung nicht mehr hergestellt werden. Die Bestände durften aber noch bis September verkauft werden. Die Benutzung der Sitze bleibt auch nach dem Verkaufsverbot noch erlaubt.
Erklärung zur Organspende wird über Krankenkassen-Apps möglich
Das Abgeben einer Organspenderklärung wird künftig noch einfacher. Bis zum 30. September soll es möglich werden, dass Versicherte ihre freiwillige Erklärung für eine Organspende über ihre Krankenkassen-App abgeben können. Bereits seit März können Menschen in Deutschland über ein Register im Internet und über die Onlinefunktion des Personalausweises ihre Spendenbereitschaft eintragen. In das zentrale Onlineregister zu Organspenden haben sich fünf Monate nach dem Start knapp 150.000 Menschen eingetragen. In Deutschland warten derzeit rund 8.400 Menschen auf ein neues Organ. Im vergangenen Jahr gab es aber nur 900 Spender.
Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und dpa
Im September läuft sowohl die Deadline für die Steuererklärung ab als auch die für den Check der Gasheizungen. Wer Coronahilfen beantragt hat und bereits eine Fristverlängerung hatte, muss spätestens im September die Schlussabrechnung einreichen. Zudem können erste Rechnungen und Belege für die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. Auch wird die freiwillige Erklärung zur Organspende vereinfacht und ist nun auch über die Apps der Krankenkassen möglich. Alle Änderungen im Überblick: