Abschiebeflug nachher Afghanistan: Was jenseits die abgeschobenen Afghanen veröffentlicht ist

Erstmals seit der Machtübernahme der Taliban hat Deutschland wieder Menschen nach Afghanistan abgeschoben. An Bord des Fluges nach Kabul befinden sich laut Bundesinnenministerium 28 Straftäter. Die Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Ländern über Zeitpunkt des Fluges und die betreffenden Personen dauerte offenbar rund zwei Monate. Fast alle deutschen Bundesländer haben mitgewirkt. Das ist über die Straftäter bekannt:

  • Fünf der abgeschobenen Männer lebten in Baden-Württemberg. Vier von ihnen saßen dort Haftstrafen ab. Es handelt sich um „schwere Straftäter“, wie das Innenministerium mitteilte. Zwei der Straftäter wurden unmittelbar aus Justizvollzugsanstalten abgeschoben, einer aus dem Maßregelvollzug. Unter den Abgeschobenen befinde sich „ein verurteilter Straftäter, der im Raum Ulm gemeinsam mit drei weiteren Tätern eine damals 14-Jährige über mehrere Stunden vergewaltigt hatte“. Drei weitere seien schwere Gewalttäter, die wegen versuchter Tötungsdelikte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden seien. Hinzu komme ein verurteilter Mehrfachtäter, der über 160 Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten sei.
  • Drei Straftäter wohnten in Bayern. Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums war einer der Männer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden, der zweite wegen einer Vergewaltigung, der dritte wegen Drogenbesitz in nicht geringer Menge. Sie waren demnach 27, 29 und 30 Jahre alt.
  • Aus Berlin kamen zwei Männer. Diese seien wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung verurteilt worden, teilte die zuständige Berliner Senatsverwaltung mit.
  • Hessen hat sechs Männer für den Abschiebeflug nach Leipzig geschickt. Sie hatten sich des versuchten Totschlags, besonders schweren Raubes, der gefährlichen Körperverletzung und Vergewaltigung strafbar gemacht. Vier von ihnen saßen in Gefängnissen ein, zwei wurden noch am Donnerstagabend festgenommen. Das teilte das hessische Innenministerium mit.
  • Aus Mecklenburg-Vorpommern wurde nach Angaben des Innenministeriums ein Mann abgeschoben. Er sei wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
    und Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt worden und vollziehbar
    ausreisepflichtig.
  • Aus Niedersachsen kamen fünf Straftäter im Alter zwischen Mitte 20 und Mitte 30 Jahren. Sie wurden nach Behördenangaben teils aus der Strafhaft, teils aus Freiheit abgeschoben. Zu den von ihnen begangenen Taten zählten Totschlag, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Betrug und Diebstahl.
  • Unter den Passagieren war ein Straftäter aus Nordrhein-Westfalen, wie ein Sprecher des NRW-Flüchtlingsministeriums bestätigte. Der Mann sei „vollziehbar ausreisepflichtig“ und direkt aus einer JVA abgeholt worden. Dort habe er eine Haftstrafe wegen schwerer Brandstiftung verbüßt.
  • Rheinland-Pfalz schob einen Mann ab. Es handele sich um einen Sexualstraftäter, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden sei. Diese Angaben kommen vom Integrationsministerium.
  • Aus Sachsen wurde ein Mann abgeschoben. Er hatte offenbar eine Vergewaltigung begangen, wie das sächsische Innenministerium auf Nachfrage bestätigte.
  • Zwei afghanische Straftäter aus Sachsen-Anhalt waren ebenfalls an Bord des Fluges. Laut Innenministerium wurde eine Person wegen zweifacher Vergewaltigung verurteilt, der Mann verbüßte eine mehrjährige Jugendstrafe. Die zweite Person sei wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden. „Aktuell wurden gegen ihn staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige geführt“, heißt es vom Ministerium weiter.
  • Thüringen übergab nach Angaben des dortigen Innenministeriums einen 25-jährigen Mann, der 2015 als Minderjähriger allein nach Deutschland gekommen war. Er war seit 2018 mehrfach wegen schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt worden. Zuletzt musste er 2021 für zwei Jahre ins Gefängnis. Im März kam er frei und fiel anschließend wieder strafrechtlich auf.

Der Beitrag wurde mit Informationen der Nachrichtenagenturen dpa und AFP erstellt.