Wirecard: Anleger-Musterprozess gegen EY im November

Für den milliardenschweren Musterprozess von ­Wirecard-Anlegern gegen die Wirtschaftsprüfung EY steht nun der lang erwartete Starttermin fest. Laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom Donnerstag soll die Verhandlung am 22. November in München stattfinden. Zudem wurde vorsorglich ein Fortsetzungstermin für den 25. November angekündigt.

Hintergrund ist der Zusammenbruch des ehemaligen Dax-Unternehmens Wirecard im Juni 2020. Durch die Insolvenz des Anbieters von Zahlungsdienstleistungen und tief gefallenen Börsenstars verloren Gläubiger und Aktionäre Milliarden. Es war der größte Bilanzskandal der Nachkriegszeit, mit dem sich sogar ein Untersuchungsausschuss des Bundestags beschäftigte.

Die Geschädigten wollen von der für die Prüfung der Wirecard-Bilanzen zuständigen Wirtschaftsprüfung EY Schadenersatz für ihre Verluste. Dabei geht es insbesondere um die Frage, aus welchen Gründen EY die beruflichen Pflichten für Wirtschaftsprüfer verletzt hat, also ob das fahrlässig oder vorsätzlich geschah.

Laut der Pressemitteilung will der 1. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts in der mündlichen Verhandlung insbesondere der Frage nachgehen, ob die Feststellungsziele der Musterklage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY statthaft sind.

Im März 2022 hatte das Landgericht München I ein Musterverfahren der Wirecard-Aktionäre gegen EY zugelassen. Ein Musterverfahren ist eine Prozessform für Fälle, die mit Kapitalanlagen und Börsen zu tun haben, und bei denen Sachverhalte geklärt werden müssen, die eine Vielzahl von Anlegern betreffen.

Der Wirecard-Musterprozess ist nicht nur juristisch knifflig sondern auch organisatorisch komplex. Wegen der großen Zahl der an dem Verfahren beteiligten und interessierten Personen muss das zuständige Gericht extra große Räume mieten. Daher steht der Ort für den Start des Musterprozesses am 25. November noch nicht fest. Einzelheiten zu organisatorischen Fragen will das Gericht aber rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn veröffentlichen.