Wer zahlt für jedes kommunale Klimalasten?
Die Kommunen werden von der Ampelregierung offenbar keine Antwort mehr darauf bekommen, wie die im Koalitionsvertrag angestrebte gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern zur Klimavorsorge und Klimaanpassung sichergestellt werden soll. Die Umweltminister der Länder plädieren dafür, den Bund über eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz zu beteiligen. Damit kämen neue finanzielle Lasten auf den Bund zu. Nach dem Grundgesetz sind die Länder für Klimaanpassung zuständig. Für eine Mischfinanzierung wäre eine Verfassungsänderung nötig.
Eine Sprecherin von Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte der F.A.Z., die finanzverfassungsrechtlichen Fragen, ob der Bund beteiligt werden kann, würden derzeit noch geprüft. Das Thema Gemeinschaftsaufgabe werde voraussichtlich in der kommenden Umweltministerkonferenz Anfang Juni auf der Tagesordnung stehen. „Es ist aber nicht davon auszugehen, dass über die Gemeinschaftsaufgabe noch in dieser Legislaturperiode entschieden wird“, hob die Sprecherin hervor.
Mit dem Ende 2023 in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz hat die Ampel einen verbindlichen Rahmen dafür geschaffen, dass sich Bund, Länder und Kommunen gegen die Klimakrise wappnen. Wie die kostspielige Vorsorge zum Schutz gegen Extremwetterereignisse finanziert werden soll, ist aber weitgehend ungeklärt. In einer am Donnerstag vorgestellten Studie schätzt das Deutsche Institut für Urbanistik, dass die Kommunen für Klimaschutz- und -anpassung rund 5,8 Milliarden Euro im Jahr investieren müssten, um bis 2045 ihren Beitrag zu den Pariser Klimazielen zu leisten.
Gemeinschaftsaufgabe sieht Wissenschaft als praktikabel
Im Fokus der Untersuchung stand der Klimaschutz. Mit dem Instrumentarium der Gemeinschaftsaufgabe ließen sich Schritte der Kommunen effizient und verlässlich finanzieren. Das sei „die Lösung, mit der Bund, Länder und Kommunen Klimaschutz gemeinsam vor Ort umsetzen können“, warb Carsten Kühl, Leiter des Instituts für Urbanistik und Mitautor der Studie.
Auftraggeber der Untersuchung war die „Klima-Allianz Deutschland“. Das Bündnis fordert, ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen, Klimaschutz und -anpassung als neue Gemeinschaftsaufgabe zu etablieren. „Bund und Länder sind dringend gefragt, die Kommunen beim Klimaschutz zu unterstützen und die Finanzierung auf solide Füße zu stellen“, mahnte Stefanie Langkamp, Geschäftsleiterin Politik des Bündnisses.
Um den Kommunen im Klimaschutz finanziell unter die Arme zu greifen, werden in der Studie zwei Finanzierungsoptionen gegeneinander abgewogen: Die Gemeinschaftsaufgabe und die Umverteilung von Umsatzsteuereinnahmen. Für die vertikale Neuverteilung der Umsatzsteuer zugunsten der Kommunen spreche, dass sie leichter umzusetzen sei, da keine Verfassungsänderung nötig sei. Auch würde die Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer die Selbstverwaltungsautonomie der Kommunen schonen. In der Studie wird außerdem auf das aufwendige Steuerungsverfahren der bestehenden Gemeinschaftsaufgaben verwiesen. Gleichwohl geben die Autoren der Gemeinschaftsaufgabe den Vorzug.
So könne über die Umsatzsteuer kaum sichergestellt werden, dass Mittel tatsächlich zum Klimaschutz eingesetzt würden, da es keinen verpflichtenden Nachweis der Kommunen gebe, wie sie die Mittel verwenden. Für die Gemeinschaftsgabe spreche, dass sukzessive viele Förderprogramme in das neue Rahmenwerk überführt werden könnten. Die Gemeinschaftsaufgabe habe einen demokratischen Mehrwert: In dem neu einzurichtenden Koordinierungsausschuss befassten sich Bund, Länder und Kommunen gemeinschaftlich mit dem Klimaschutz. Außerdem hätten Bundestag und Landesparlamente über die Haushaltsmittel zu entscheiden.