600 Euro Geldstrafe für Pflegeheim-Mitarbeiterin mit gefälschtem Impfpass

Verurteilte Heike L. Ende Februar: Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eingestellt

Verurteilte Heike L. Ende Februar: Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eingestellt


Foto: Julian Stratenschulte / dpa

Nach einem Coronaausbruch mit drei Toten in einem Hildesheimer Pflegeheim ist eine frühere Mitarbeiterin wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Die 46-jährige Heike L. hatte ihrem Arbeitgeber einen gefälschten Impfpass vorgelegt. Strafmildernd wertete das Gericht unter anderem, dass die Frau sich selbst bei der Polizei angezeigt hatte.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft ihr auch fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. In Bezug auf diese Vorwürfe wurde das Verfahren eingestellt, weil Gutachter vorgetragen hatten, dass die 46-Jährige nicht zweifelsfrei als Auslöserin der Infektionskette bestimmt werden könne.

Der Prozess war in einem entscheidenden Punkt von einer Panne überschattet worden: Die zentrale Probe, um eine Infektionsverbindung zu Heike L. zu prüfen, fehlte der Staatsanwaltschaft: Der Abstrich von Heike L. wurde im Labor zwar als positiv bestätigt, doch vor einer detaillierten Analyse des Viruserbguts »versehentlich vernichtet«, wie die Ermittler im Sommer vergangenen Jahres einräumten.


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Die Frau hatte Ende November 2021 drei Tage lang weiter als Alltagsbegleiterin in dem Heim gearbeitet, während ihr Sohn Corona hatte, und sie unbemerkt selbst auch infiziert war. Als ungeimpfte Kontaktperson hätte sie sich nach den damaligen Regeln eigentlich in Quarantäne begeben müssen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten nach dem Urteil auf Rechtsmittel – damit ist das Urteil rechtskräftig.


has/dpa